Keine rückwirkende Erhöhung für Hartz IV

Karlsruhe (dpa) - Hartz-IV-Empfänger können doch nicht mit höheren Leistungen für die Vergangenheit rechnen - trotz des Bundesverfassungsgerichtsurteils von Anfang Februar. Das unterstrich das höchste deutsche Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht hatte im Februar entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für Hartz IV neu berechnen müsse.
Urteile / Arbeitsmarkt / Soziales
01.04.2010 · 19:12 Uhr
[7 Kommentare]
 
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