Keine Haftung für Auszahlung nach Enkeltrick
19. Februar 2025, 09:23 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 19.02.2025 (lifePR) - Eine Bank, die einem älteren Kunden höhere Geldbeträge bar auszahlt, haftet nicht, wenn der Mann dem sogenannten Enkeltrick zum Opfer gefallen ist. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach dies umso mehr gilt, wenn sie den Kunden noch gewarnt hat, dieser die Abhebungen aber plausibel begründete (Az.: 14 U 2275/22).
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