Keine Haftung bei telefonischer TAN-Freigabe
12. März 2025, 09:15 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 12.03.2025 (lifePR) - Am Telefon sollten Transaktionen mittels pushTAN nicht autorisiert werden, denn aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Betrug und man bleibt wegen grob sorgfaltswidrigem Handeln auf dem Schaden sitzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 4 U 439/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des OLG Braunschweig.

