Kein Schmerzensgeld für angeblichen Missbrauch im Beichtstuhl

Würzburg (dpa) - Eine Frau, die als Kind von einem Pater in einem Beichtstuhl missbraucht worden sein soll, bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Würzburg entschieden. Die Ansprüche seien verjährt, sagte der Anwalt des Bistums Würzburg. Die heute 49-Jährige hatte das Bistum auf 250 000 Euro verklagt. Die Frau behauptet, ein katholischer Priester habe sich vor rund 40 Jahren in Würzburg zweimal wöchentlich im Beichtstuhl an ihr vergangen. Das Bistum hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Prozesse / Kriminalität / Kirchen / Urteile
06.07.2010 · 14:46 Uhr
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