Kartellrechtlicher Eklat: Gericht gibt Lufthansa grünes Licht gegen Condor
Lufthansa kann im Wettbewerb mit ihrer kleineren Rivalin Condor aufatmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer rechtlichen Auseinandersetzung um Vorzugspreise für Zubringerflüge am Flughafen Frankfurt ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Gericht befand eine frühere Anordnung des Bundeskartellamtes als unrechtmäßig und hob diese formale Entscheidung auf, wie von offizieller Seite mitgeteilt wurde.
Die Fluggesellschaft aus Frankfurt hatte bereits Ende 2024 die bisherige Praxis eingestellt, der Konkurrenz reduzierte Tarife für Zubringerflüge anzubieten. Diese Entwicklung zwingt Condor nun dazu, erhebliche Mehrkosten für die Zusammenarbeit mit Lufthansa hinzunehmen, was zugleich die Kapazitäten für Condor einschränkt. Um auf diese Herausforderung zu reagieren, hat Condor bereits eine Ausweitung ihres eigenen Zubringernetzes zum Drehkreuz Frankfurt in die Wege geleitet. Die Fluggesellschaft gab bekannt, dass sie die aktuelle Gerichtsentscheidung sorgfältig prüfen und mögliche Schritte evaluieren wird.
Lufthansa, durch das Urteil bestätigt, äußerte sich erfreut über die richterliche Entscheidung. Ein Sprecher erklärte, dass sämtliche rechtlichen Schritte gezeigt hätten, dass die Auflösung der bisherigen Sondervereinbarungen mit Condor rechtmäßig gewesen sei. Dennoch wird betont, dass der Konzern auch in Zukunft bereit ist, im Rahmen von Interlining-Abkommen Zubringerflüge für Condor und weitere Mitbewerber bereitzustellen.

