Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Euro-Rettungspaket ab
Der Bundestag hatte hierfür Kreditgarantien in Höhe von maximal 148 Milliarden Euro genehmigt. Ob die Hilfe mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist damit aber noch nicht entschieden. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket steht noch aus (Az.: 2 BvR 1099/10). Das Bundesfinanzministerium begrüßte die Entscheidung.
Im Eilverfahren beschränkte sich das Gericht auf eine Abwägung der möglichen Folgen für die Allgemeinheit. Diese hatte die Bundesregierung in einer Stellungnahme in den düstersten Farben gezeichnet, um eine einstweiligen Anordnung zu verhindern. Ein auch nur vorübergehender Rückzug Deutschlands aus den Rettungsmaßnahmen könne die Realisierbarkeit des Rettungspaketes aus Sicht der Finanzmärkte infrage stellen. Schlimmstenfalls wäre nach Auffassung der Bundesregierung «die Stabilität der gesamten Europäischen Währungsunion gefährdet», heißt es in dem Beschluss.
Ob diese Einschätzung zutrifft, mochten die Karlsruher Richter jedenfalls nicht im Eilverfahren entscheiden. Bei der Beurteilung der internationalen Finanzmärkte habe jedoch die Einschätzung der Bundesregierung Vorrang - «aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit, ihrer besonderen Sachnähe und ihrer politischen Verantwortlichkeit». Dies gelte zumindest, solange die Einschätzung der Regierung nicht eindeutig widerlegt sei.
Hingegen habe der Antragsteller Gauweiler keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass sein Eigentum oder sonstige Grundrechte «unmittelbar gerade in Folge einer etwaigen Übernahme von Kreditgarantien (...) bereits schwer und irreversibel beeinträchtigt sein könnten».
Karlsruhe habe damit die Vorgehensweise der Regierung bestätigt, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Berlin. Gauweilers Prozessbevollmächtigter, der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek, betonte, das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde jedenfalls nicht für offensichtlich unbegründet erklärt.
Nach Auffassung Gauweilers bedeutet das Rettungspaket eine Kompetenzüberschreitung der Europäischen Union, für die es keine demokratische Legitimation gebe. Deshalb sei sein in Artikel 28 Grundgesetz garantiertes Recht auf demokratische Teilhabe verletzt. Außerdem verletzten die Maßnahmen nach Meinung Gauweilers sein Recht auf Eigentum, da die Rettungsmaßnahmen zu einer Geldentwertung führen würden.