Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

02. März 2010, 21:14 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Telefon- und Internetdaten dürfen in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht schob dieser Praxis am Dienstag einen Riegel vor.

Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und gaben damit der größten Massenklage in der Geschichte der Bundesrepublik statt. In der Bundesregierung zeichnet sich nun ein Konflikt ab.

Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Datenspeicherung in engen Grenzen zügig doch noch durchsetzen will, tritt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf die Bremse. Nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft das Urteil neue Probleme für die Sicherheitspolitik auf. In einer Sitzung der Unions-Bundestagsfraktion wies sie nach Angaben von Teilnehmern auf das «Vakuum» hin, das durch die Löschung der bisher gespeicherten Daten entstehen werde. Für diese bereits erfolgten Speicherungen fordert die Telekommunikationswirtschaft hunderte Millionen Euro zurück.

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs Monate war Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden, um Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher zu erleichtern. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie. Fast 35 000 Bürger zogen gegen das Bundesgesetz nach Karlsruhe und bekamen nun weitgehend Recht.

Bei der Datenspeicherung handele es sich «um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Anhand der Daten seien «tiefe Einblicke in das soziale Umfeld» möglich. Die Speicherung der Daten ohne einen Verdacht sei geeignet, ein «diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein» hervorzurufen.

Unternehmen müssen die gesammelten Daten nun vernichten. Die Deutsche Telekom leitete dies umgehend in die Wege. «Wir haben den Prozess für die Löschung der Daten gestartet. Rund 19 Terabyte Daten zu löschen, wird allerdings ein wenig dauern», sagte ein Konzernsprecher der dpa. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Rundschau».

Die Karlsruher Richter erteilten einer Speicherung aber keine generelle Absage. Die EU-Richtlinie stellten sie nicht infrage. Damit umschifften sie eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof. Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein, erklärten die Richter.

Für eine mögliche Neufassung des Gesetzes machten sie aber klare Vorgaben: So muss die Sicherheit der Daten durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein, und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem «herausragend guten Tag» für Grundrechte und Datenschutz. «Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen.» Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten. Der FDP- Parteivorsitzende und Vize-Kanzler Guido Westerwelle sagte: «Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben.»

De Maizière will dagegen an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Er forderte Leutheusser-Schnarrenberger auf, die EU- Richtlinie zügig und verfassungskonform umzusetzen. «Ich hätte mir am heutigen Tag ein anderes Urteil gewünscht», sagte der CDU-Politiker. Die Richter hätten jedoch auch Wege aufgezeigt, wie man die Speicherung von Vorratsdaten verfassungskonform umsetzen könne. Zuständig sei die Justizministerin: «Jetzt ist es an der Zeit, nicht mehr nur "Nein" zu sagen. Sondern jetzt ist es an der Zeit, kluge Gesetzgebungsarbeit zu leisten.»

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, forderte eine schnelle gesetzliche Neuregelung. «Wenn kein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die Voraussetzungen des Verfassungsgerichts erfüllt, dann können ganz bestimmte Dinge einfach nicht mehr aufgeklärt werden», sagte er im Hessischen Rundfunk.

Die EU-Kommission erwartet von Deutschland ebenfalls Bewegung. Berlin müsse nun rasch ein neues Gesetz erarbeiten, sagten EU- Diplomaten in Brüssel. Die Opposition zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach von einer «richtigen Klatsche» für den Gesetzgeber. Die Linke forderte einen Kurswechsel in der Innenpolitik für mehr Bürgerrechte.

Die Telekommunikationswirtschaft verlangt von der Regierung Kostenerstattung. Branchenverbände argumentieren, dass die ohnehin schon hohen Kosten bei einem neuen Gesetz durch aufwendigere Speichervorschriften nochmals erheblich steigen. «Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet», teilte der eco Verband der Internetwirtschaft mit, der für rund 500 Unternehmen spricht. «Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.»

Prozesse / Innere Sicherheit / Datenschutz
02.03.2010 · 21:14 Uhr
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