Karlsruhe kippt Altersgrenze für Anwaltsnotare: Ein Signal gegen Altersdiskriminierung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Betroffen sind jene Notare, die parallel als Rechtsanwälte tätig sind—aus bestimmten Bundesländern bekannt. Der ursprüngliche Gesetzgebergedanke, berufliche Chancen gerecht zwischen den Generationen zu verteilen, wird nun hinterfragt. Richterpräsident Stephan Harbarth erläuterte, dass im Gegensatz zu den Nur-Notaren ein Bewerbermangel im Anwaltsnotariat vorherrscht, was die Altersgrenze als unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit erscheinen lässt.
Diese Regelung hat bis Ende Juni 2026 Bestand, jedoch bleibt betroffenen Anwaltsnotaren die Möglichkeit, sich auf der Grundlage der geltenden Vorschriften erneut zu bewerben. Der Fall des 71-jährigen Dietrich Hülsemann aus Nordrhein-Westfalen, der seine Altersgrenze im November 2023 erreicht hatte und seine Klage in vorherigen Instanzen erfolglos blieb, führte letztendlich zu diesem Urteil. Der Erste Senat in Karlsruhe betonte die restriktiven Voraussetzungen zur Aussetzung eines Gesetzesvollzugs, die hier nicht gegeben waren.
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, begrüßte das Urteil als Signal gegen Altersdiskriminierung. Die Entscheidung gebe Anlass, pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben grundlegend zu überdenken und die individuellen Fähigkeiten in den Mittelpunkt zu stellen. Der kognitive Alterungsprozess sei stark individuell geprägt und zeige keine verallgemeinerbaren Zusammenhänge mit der beruflichen Leistungsfähigkeit im Notariatsbereich, so Harbarth abschließend.

