
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Betroffen sind jene Notare, die parallel als Rechtsanwälte tätig sind—aus bestimmten
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