Kachelmann-Prozess: Spuren am Messer nicht eindeutig
Mannheim (dpa) - Im Fall Kachelmann lassen sich die Spuren am angeblichen Tatmesser nicht eindeutig dem Angeklagten zuordnen. Dies erklärte ein Sachverständiger vor dem Landgericht Mannheim. Dem Fernsehmoderator wird vorgeworfen, er habe seine langjährige Geliebte vergewaltigt. Dabei soll er ihr laut Anklage ein Küchenmesser an den Hals gedrückt haben. Eindeutige DNA-Spuren Kachelmanns auf dem Messer finden sich jedoch nicht, so der Gutachter. Allerdings ist es nach Auffassung des Sachverständigen auch möglich, dass im Nachhinein Spuren verloren gegangen sind.