Kabinett plant Neuregelung für Flüchtlingsleistungen: Weniger Geld, mehr Arbeitsmarktintegration
In einer kürzlich vorgelegten Gesetzesinitiative haben sich Innenminister Alexander Dobrindt und Arbeitsministerin Bärbel Bas auf eine Reform der Leistungen für ukrainische Flüchtlinge geeinigt, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen. Der Entwurf, der zuerst von der "Bild"-Zeitung veröffentlicht wurde, sieht vor, diese Personengruppe künftig analog zu Asylbewerbern zu behandeln und ihnen demnach reduzierte finanzielle Unterstützung zu gewähren. Während alleinstehenden Asylbewerbern monatlich 441 Euro zustehen, erhalten sie im Bezug auf das Bürgergeld 563 Euro pro Monat. Diese Umstellung zielt darauf ab, eine Gleichgewichtung der staatlichen Einsparungen und Mehrausgaben zu erreichen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser geplanten Neuregelung ist die Rückkehr zu den gesetzlichen Regelungen vor Mai 2022, indem das Asylbewerberleistungsgesetz auf Flüchtlinge mit Schutzstatus nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie angewendet wird. Betroffen sind jene, die erstmals nach dem genannten Stichtag eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Im Rahmen des Koalitionsvertrags von Union und SPD wurde diese Maßnahme bereits festgelegt, jedoch bestand Klärungsbedarf bezüglich der Arbeitsmarktbedingungen.
Langfristig wird eine Arbeitsaufnahme für erwerbsfähige Flüchtlinge gefordert, um ihre Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Regierungskreise erwarten, dass das Bundeskabinett der Regelung innerhalb der nächsten Woche zustimmt.

