Justizministerin Hubig plant schärfere Gesetze gegen KI-Bildmissbrauch
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigt sich entschlossen, den Schutz vor von künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten sexualisierten Bildern zu verstärken. Sie betont die Notwendigkeit eines stärkeren rechtlichen Schutzes für Betroffene von KI-Bildmanipulationen und fordert vereinfachte Wege zur Verteidigung gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Dies äußerte die SPD-Politikerin in einem Interview mit der 'Neuen Osnabrücker Zeitung' und kündigte an, das Strafrecht gezielt auf das Problem der digitalen Bildmanipulationen auszurichten.
Der Anstoß zu diesen Maßnahmen kommt nicht zuletzt durch Fälle, in denen mit Hilfe der KI-Plattform Grok auf Elon Musks Netzwerk X massenhaft anstößige Bilder erzeugt wurden. Besonders betroffen sind hier Frauen, die ohne Einwilligung in suggestive Bildmontagen gedrängt werden, was ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Hubig hebt besonders hervor, dass die Erstellung sexualisierter Bilder von Kindern und Jugendlichen absolut inakzeptabel ist und nicht geduldet werden darf.
Aktuell sind zwar Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials strafbar, doch für KI-generierte Abbildungen und Manipulationen von Erwachsenenbildern reichen die bisherigen Regelungen nicht aus. Daher wird ein Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz entwickelt, das tiefergehende Strafen für schädliche Deepfakes vorsieht. Ein zentraler Punkt ist auch die verbesserte Durchsetzbarkeit der Entfernung dieser Bilder von den Plattformen sowie die zeitweilige Sperrung von Accounts, die wiederholt schwerwiegende Rechtsverletzungen begehen.
Hubig begegnet Vorwürfen, damit die Meinungsfreiheit zu beschneiden, mit dem Argument, dass die Einschränkung dort ende, wo Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Sie lehnt zudem ein Verbot von Software oder die Abschaltung von Plattformen ab. Die Regulierung verbleibe weitgehend bei der Europäischen Union, und sie unterstützt die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiierte Überprüfung der Plattformen X und Grok.

