Jurist zweifelt an EU-Nachhaltigkeitsvorschriften
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen geäußert. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen stellt er fest, dass die bestehenden Regelungen zu Entwicklungen wie Klimaneutralität, Menschenrechten und Ressourcenverbrauch mit erheblichen rechtsmethodischen Problemen behaftet sind.
Di Fabio, als Experte für Staatsrecht und ehemaliges Mitglied des Bundesverfassungsgerichts, sieht in den unbestimmten Vorschriften eine Bedrohung für die unternehmerische Freiheit, die durch die EU-Grundrechte-Charta geschützt ist. Er argumentiert, dass die unklaren Verpflichtungen in Verbindung mit drohenden Sanktionen zu Rechtsunsicherheiten führen und zudem keinen klaren rechtlichen Ansatz für moralische Standards bieten.
Besondere Kritik übt di Fabio am deutschen Lieferkettengesetz sowie an der europäischen Lieferketten-Richtlinie. Er bemängelt, dass die Pflicht zur Überprüfung etwa der Menschenrechtssituation bei Zulieferern nicht praxistauglich sei und der Grad der Unbestimmtheit eher zunehme als abnehme.
In Reaktion auf die Kritik hat die EU-Kommission angekündigt, im Rahmen des "Omnibus"-Pakets Vereinfachungen vornehmen zu wollen. Ob dies eine echte Kehrtwende oder nur eine oberflächliche Antwort auf das wachsende Unbehagen darstellt, bleibt abzuwarten. Die Stiftung Familienunternehmen, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, fordert jedoch klaren Kurswechsel, da viele dieser gut gemeinten Regulierungen nicht die angestrebten Wirkungen erzielen.

