
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen geäußert. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen stellt er fest, dass die bestehenden Regelungen zu Entwicklungen
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