Johnson & Johnson scheitert erneut im Babypuder-Rechtsstreit
Die anhaltenden Auseinandersetzungen um mutmaßliche Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Babypuder von Johnson & Johnson haben eine weitere Wendung genommen. Ein Bundesgericht in Houston hat die neuesten Bestrebungen des amerikanischen Pharma- und Konsumgüterriesen zurückgewiesen, den mit Klagen konfrontierten Unternehmensbereich in die Insolvenz zu überführen.
Der Plan von J&J, anschließend einen Treuhandfonds mit 9 Milliarden US-Dollar für außergerichtliche Einigungen einzurichten, wurde vom Richtertisch abgelehnt. Dies markiert bereits den dritten kostenintensiven, aber letztlich erfolglosen Versuch von Johnson & Johnson, diesen Ansatz durchzusetzen.
Ein Berufungsverfahren steht nicht zur Debatte, wie der Konzern verlauten ließ. Stattdessen will sich das Unternehmen den etlichen Einzelklagen stellen.
Im Kern der Streitereien stehen rund zehntausend Ansprüche, die sich gegen die Anwendung talkumhaltiger Körperpflegeprodukte richten. Im Fokus der Anklagen steht das Produkt 'Baby Powder', das von zahlreichen Klägerinnen als Auslöser von Eierstockkrebs angesehen wird.
Trotz der anhaltenden Vorwürfe verteidigt Johnson & Johnson seine Produktqualität und weist die erhobenen Anschuldigungen vehement zurück. Der Konzern ist fest entschlossen, seine Position auch in den anstehenden Gerichtsverfahren zu verteidigen.

