Italienisches Gericht gibt grünes Licht zur Auslieferung eines mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteurs
Ein italienisches Gericht hat beschlossen, der Auslieferung eines mutmaßlichen Täters der Nord-Stream-Pipeline-Sabotage an Deutschland stattzugeben. Dies verkündete der Anwalt des betroffenen Ukrainers. Dennoch steht eine erneute Überprüfung des Falls durch das oberste Gericht Italiens bevor, nachdem Anwalt Nicola Canestrini gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hat.
Der Beschuldigte, Serhij K., wird verdächtigt, eine führende Rolle bei den Anschlägen auf die Gasleitungen im September 2022 gespielt zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Deutschland hat Anklage wegen verfassungsfeindlicher Sabotage sowie des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion erhoben.
K. wurde verhaftet, während er sich mit seiner Familie einerseits Erholung an der italienischen Adriaküste suchte. Seitdem befindet sich der Ukrainer in einem italienischen Hochsicherheitsgefängnis und weist alle Anschuldigungen als unbegründet zurück. Er behauptet, zum Zeitpunkt der Anschläge noch in der Ukraine gewesen zu sein.
Ein früheres Gerichtsurteil zugunsten der Auslieferung war von Italiens höchstem Gericht Mitte Oktober aufgehoben worden, da Verfahrensfehler bemängelt wurden. Nach dieser jüngsten Gerichtsentscheidung erwartet Anwalt Canestrini, dass das Kassationsgericht in Rom innerhalb der nächsten Wochen über die Angelegenheit urteilen wird.
Er kritisiert erneut ernsthafte Verfahrensverstöße, die seiner Meinung nach die Fairness des Prozesses infrage stellen. Die Sabotageakte an den Nord-Stream-Pipelines hatten weltweit Schlagzeilen gemacht, da sie im Kontext des russischen Krieges gegen die Ukraine die Energieversorgung beeinträchtigten.
Die deutsche Staatsanwaltschaft glaubt, dass K. ein Team von sieben Personen leitete, darunter vier Taucher, die für die Anschläge verantwortlich sein sollen. Diese Gruppe soll in Deutschland eine Segeljacht gechartert haben, um ihre Operationen durchzuführen. Ein weiterer angeblicher Komplize, Wolodymyr Z., wurde kurzzeitig in Polen festgehalten, aber nicht nach Deutschland überführt, da ein polnisches Gericht seiner Auslieferung nicht zustimmte.

