Israel muss sich völkerrechtlich verbindlichen Maßnahmen im Gazastreifen gegenüber halten
Israel muss sich völkerrechtlich verbindlichen Maßnahmen im Gazastreifen gegenüber halten, wie Außenministerin Annalena Baerbock während ihrer mehrtägigen Ostafrika-Reise betonte. Diese Maßnahmen wurden vorläufig vom Internationalen Gerichtshof angeordnet. Andere Länder, darunter auch Deutschland, unterstützen diese Entscheidung ebenfalls.
Der Gerichtshof stellte am Freitag fest, dass im Gazastreifen eine Gefahr von Völkermord besteht. Israel wurde jedoch nicht zur sofortigen Beendigung seines Militäreinsatzes gegen die islamistische Hamas gezwungen. Stattdessen erhielt das Land den Auftrag, mehr Schutzmaßnahmen für Palästinenser zu ergreifen, um einen Völkermord zu verhindern.
Baerbock betonte zudem, dass das Vorgehen Israels in Gaza eine Reaktion auf den barbarischen Terrorakt vom 7. Oktober sei. Die Hamas und andere extremistische Gruppen müssten sich ebenfalls an das humanitäre Völkerrecht halten und alle Geiseln freilassen. Deutschland werde Israel bei diesen Bemühungen unterstützen und die angeordnete Maßnahme, mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen, mit voller Kraft vorantreiben.
Die Richter in Den Haag kamen in ihrer Entscheidung einem Eilantrag Südafrikas nur teilweise nach. Südafrika hatte die sofortige Einstellung der militärischen Handlungen gefordert. Es handelt sich hierbei um die erste Entscheidung in dem Völkermord-Verfahren, das sich über Jahre hinziehen kann.
Der Gaza-Krieg wurde durch das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels ausgelöst. Am 7. Oktober verübten Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen einen brutalen Angriff im Süden Israels. (eulerpool-AFX)

