Internetgiganten verstoßen weiterhin gegen EU-Datenschutzgesetz
Hundert Tage sind seit dem Inkrafttreten des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vergangen und große Internetkonzerne aus den USA und China ignorieren noch immer ihre neuen rechtlichen Verpflichtungen. Dies geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hervor, die gestern in Berlin veröffentlicht wurde. Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube nutzen nach wie vor illegale Design-Tricks, um Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen untersagt, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen. So sollen beispielsweise die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege dazu verwendet werden, Verbraucher zu manipulieren. Trotzdem missachten die Unternehmen weiterhin die geltenden Gesetze oder setzen diese nur halbherzig um.
"Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."
Auch bei der Transparenz von Werbekriterien wurden gravierende Mängel festgestellt. Die großen Online-Plattformen sind verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbung ausgespielt wird. Dies soll direkt über einen Klick auf die Werbung abrufbar sein. "Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen", so der vzbv. Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und X/Twitter wurden in Bezug auf ihre Werbeeinblendungen untersucht. Immerhin haben alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.
Auch die Präsentation des "Kleingedruckten" erfüllt nicht die Anforderungen des DSA. Die Anbieter müssen beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut sichtbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent darlegen. Obwohl der App-Store von Apple sowie Facebook und TikTok mittlerweile eine Kontaktmöglichkeit aufweisen, ist diese aus Sicht der Verbraucherschützer dennoch schwer zugänglich.
Die AGB sind teilweise nur schwer auffindbar und enthalten nicht immer alle Pflichtinformationen, wie beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter wurden untersucht, wobei einige von ihnen über 50 DIN-A4-Seiten umfassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher, dass die großen Internet-Player ihre rechtlichen Verpflichtungen endlich ernst nehmen und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen. Die Transparenz und der Schutz der Verbraucher müssen an erster Stelle stehen. (eulerpool-AFX)

