Insolvenz in Pandemiezeiten

15. Dezember 2021, 08:57 Uhr · Quelle: klamm.de
Insolvenz in Pandemiezeiten
Foto: pixabay / CC0 Creative Commons

Die vergangenen zwei Jahre waren in wirtschaftlicher Hinsicht für einen Großteil der Deutschen eine sehr schwierige Zeit. Die Welt befindet sich im Pandemie-Zustand und das Corona-Virus legt das Leben still. Es gibt nur einige wenige Unternehmen, die trotz des pandemischen Ausnahmezustands, oder gerade wegen diesem, positiv durch diese anhaltende Situation kommen. Zum Schutz der Bevölkerung werden Ausgangssperren oder ein Lockdown für Regionen und teilweise für die gesamte Nation notwendig. Auch wenn diese schwer zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Gesundheit wichtig waren, sind dadurch oft weitere Probleme entstanden. Trotz umfänglicher Staatshilfen wurde aus der Corona-Krise eine weltweite Wirtschaftskrise. Einige Unternehmen und Privatpersonen haben einen Schaden erlitten, von dem sie sich nicht wieder erholen können. Dann steht die Insolvenz an, um schlimmeres für Beteiligte und Geldgeber zu verhindern.

Die Regelinsolvenz

Ist ein Unternehmen erst einmal in Zahlungsschwierigkeiten, ist es oftmals schwierig, eine Trendwende zu erzeugen. Besonders kleine oder junge Unternehmen, welche sich noch kein großes finanzielles Kissen zulegen konnten, erwischt es am häufigsten. Für natürliche Personen ist die Verbraucher- oder die Privatinsolvenz vorgesehen. Für Unternehmen greift die Regelinsolvenz. Voraussetzungen für diese sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, eine Mindestgläubigeranzahl von 20 Gläubigern und eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit. Danach folgt die Überlegung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine GmbH in Deutschland ist dabei gesetzlich verpflichtet, eine Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Daher sind Unternehmen mit der Rechtsform einer GmbH besonders häufig betroffen und im Regelfall muss der Unternehmer die GmbH auflösen.

Ursachen für Unternehmensinsolvenzen in der Pandemie

Doch wie genau kommt es zu einer Insolvenz von Unternehmen unter Pandemiebedingungen. Viele Unternehmer wurden von der Pandemie und den Auswirkungen kalt erwischt. Manche mussten von dem einen auf den anderen Tag die Pforten für die Kunden auf unbestimmte Zeit schließen. Die Unternehmen haben über die Jahre ihres Bestehens einen gut geölten Ablauf der Finanzen entwickelt. Mit diesen drastischen Maßnahmen ist dieser Ablauf völlig durcheinander geraten. Denn vorher standen den regelmäßigen Ausgaben wie Mieten, Gehälter und Lieferantenkosten, solide monatliche Einnahmen gegenüber. Diese Einnahmen fallen aber nun abrupt aus. Jedoch fallen nicht gleichzeitig die Ausgaben weg. Besonders Mieten für Einzelhändler in Innenstädten sind oftmals fünfstellig. Die Unternehmen geraten in Zahlungsverzug und können auch nach Fristverlängerung die laufenden Rechnungen nicht begleichen. Das Unternehmen gerät in die Insolvenz.

Welche Branchen sind stark betroffen?

Die Corona-Krise ist die bislang verheerendste Pandemie des 21. Jahrhunderts. Dabei wurden teilweise komplette Wirtschaftszweige und Branchen lahmgelegt. Obwohl das Virus bereits vor rund zwei Jahren aufgetreten ist, sind einige Unternehmen immer noch nicht zu alter Stärke genesen. Besonders hart zugesetzt hat die Krise den Beach-Branchen. Beach steht für Booking, Entertainment, Airlines, Cruises und Hotels. Aber auch der allgemeine Einzelhandel hat sehr gelitten und hat im bereits vor der Krise herrschenden Kampf mit dem Onlinehandel weitere Marktanteile verloren. So sind die Zahlen der Insolvenzbekanntmachungen während der Pandemie im Vergleich zum Vorjahr explodiert.

Privatinsolvenz

Nicht nur viele Unternehmen sind durch die Pandemie in Schwierigkeiten geraten. Durch Kündigungen und Kurzarbeit fallen auch für die Beschäftigten dieser Branchen überlebenswichtige finanzielle Mittel weg. Auch in diesem Fall können die Privatpersonen ein Insolvenzverfahren beantragen. Dabei gelten die Voraussetzungen, dass die Gläubigeranzahl geringer als 20 Gläubiger ist und unter den Verbindlichkeiten keine Lohnsteuerschulden, Sozialversicherungsschulden oder Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen sein dürfen. Somit können auch Unternehmer ohne Angestellte den Weg einer Privatinsolvenz gehen.

Zweck einer Insolvenz

Vielen Unternehmern und Privatpersonen graut es, wenn sie, besonders in angespannten Zeiten, an das Thema Insolvenz denken. Jedoch ist eine Insolvenz dafür geschaffen, um sowohl den Gläubigern als auch den Schuldnern zu helfen. Denn neben der Gläubigerbefriedigung ist die Sanierung des Schuldners ein weiterer Zweck der Insolvenz. Mit der Insolvenz und einer Restschuldbefreiung kann oft eine finanzielle Katastrophe abgewendet werden. Daher sollte mit dem Antrag auch nicht zu lange gewartet werden. Eine Insolvenzverschleppung, sprich die Nicht-Eröffnung der Insolvenz im Bewusstsein der Zahlungsunfähigkeit, ist eine Straftat.

Fazit

Auch wenn man niemandem eine Insolvenz wünscht, kommen viele, vor allem durch die Folgen der Pandemie, nicht um die Eröffnung des Verfahrens herum. Auch wenn damit eine harte Zeit mit einigen schweren Entscheidungen beginnt, ist doch Licht am Ende des Tunnels zu sehen und ein Neuanfang möglich.

Corona / Pandemie / Unternehmen / Insolvenz
15.12.2021 · 08:57 Uhr
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