Hohe Erbschaftssteuern auf Betriebsvermögen: Deutschland im Spitzenfeld
Eine neue Studie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen offenbart, dass Erben von Betriebsvermögen in Deutschland im internationalen Vergleich hohe Steuerlasten schultern müssen. In einer Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, die 33 Länder einschließt, wurde festgestellt, dass 26 dieser Länder entweder keine Erbschaftssteuer erheben oder Ehegatten sowie teilweise auch Kinder befreien. Auch wenn die Steuerlast in Deutschland je nach Erbfall unterschiedlich ausfällt, liegt sie insgesamt auf einem hohen Niveau. Besonders bei Erbschaften von Betriebsvermögen an Kinder hat Deutschland die höchste Steuerbelastung; bei Ehegatten liegt sie auf Platz drei. Der deutsche Fiskus erhebt eine Erbschaftssteuer von mindestens 7 bis maximal 30 Prozent, wobei pro Kind ein Freibetrag von 400.000 Euro sowie für Unternehmen spezielle Vergünstigungen gelten. Ein Schonbetrag von 26 Millionen Euro wird bei Betriebsvermögen gewährt, der sich bei Familienunternehmen um bis zu 30 Prozent erhöhen kann. Die Studie hebt hervor, dass durch die Erbschaftssteuer die Vermögensungleichheit langfristig verringert werden könnte. Derzeit besitzen die reichsten zehn Prozent der Haushalte über 56 Prozent des gesamten Nettovermögens, während die untere Hälfte der Haushalte lediglich drei Prozent hält. Obwohl die Erbschaftssteuer derzeit nur ein Prozent des gesamten Steueraufkommens ausmacht, prognostizieren die Forscher eine Verdopplung der Einnahmen bis 2050 auf rund 14,6 Milliarden Euro. Dies wird damit begründet, dass die Bevölkerung altert und das Vermögen weiter wächst.

