Hintergrund: Rente und Generationenvertrag
Tatsächlich gibt es den viel beschworenen Generationenvertrag nicht, jedenfalls nicht als Schriftstück. Die Politik muss aber dafür sorgen, die Interessen der Alten und der Jungen unter den sich verändernden Bedingungen einer älter werdenden Gesellschaft immer wieder in Einklang zu bringen. Ein schwieriger Balanceakt.
Dieser wurde mit den Rentenreformen der vergangenen 20 Jahre versucht. Um die Beitragszahler - also die Jungen - nicht zu überlasten und den Anstieg der Beitragssätze langfristig zu bremsen, wurden die Ansprüche an die gesetzliche Rente Zug um Zug um etwa ein Drittel zurückgeschnitten. Allein in den vergangenen zehn Jahren mussten die Rentner wegen Nullrunden und Mini-Erhöhungen Kaufkraftverluste von etwa zehn Prozent hinnehmen.
Während die Beschäftigten durch niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung immerhin einen Ausgleich für Zusatzbelastungen an anderer Stelle (Pflegeversicherung, Mehrwertsteuer) erhielten, blieb den 20 Millionen Rentner dieser Ausgleich verwehrt. Erst die Senkung des Krankenkassenbeitrags zum 1. Juli brachte auch ihnen ein bisschen mehr Geld.
Allerdings profitierten die Ruheständler schon zuvor an anderer Stelle: Der anpassungsdämpfende Riesterfaktor in der Rentenformel wurde ausgesetzt, damit auch die Rentner von der bis 2008 noch guten Konjunktur etwas abbekommen. Erst zum 1. Juli gab es dadurch und mitten in der Krise die mit 2,4 Prozent im Westen und 3,4 Prozent im Osten höchste Rentenerhöhung seit mehr als zehn Jahren.
Zusätzlich soll die neue Rentengarantie Kürzungen auch bei sinkenden Löhnen verhindern. Den Preis für die «Wohltaten» werden die Senioren später bezahlen müssen: durch neue Nullrunden oder Mini- Anpassungen in wirtschaftlich besseren Zeiten.