Hintergrund: Opel-Hilfen - ein Fall für Brüssel
Bei Opel/Magna ist nach früherer Darstellung der Bundesregierung keine Einzelfallprüfung der EU-Wettbewerbshüter nötig. Die Kredite und Bürgschaften fließen aus dem 115 Milliarden Euro umfassenden «Wirtschaftsfonds Deutschland», der wegen der Wirtschaftskrise für notleidende Unternehmen eingerichtet wurde. Dieses Kredit- und Bürgschaftsprogramm wurde von der EU-Kommission bereits gebilligt.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sieht das anders. Die Niederländerin behält sich vor, sich Einzelmaßnahmen aus dem «Deutschlandfonds» genauer anzusehen - besonders, wenn es Bedenken Betroffener gibt. Im Fall Opel wurden insbesondere in Spanien, Großbritannien und Belgien Fragen laut, ob mit den Hilfen nicht deutsche Opel-Werke bevorzugt werden.
Die Kommission zeigt sich wegen der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise derzeit bei Staatshilfen flexibel - besonders wenn es um die Rettung von Unternehmen geht. Der «Deutschlandfonds», der mit dem Konjunkturpaket II aufgelegt wurde, nutzt diesen «temporären Beihilferahmen» Brüssels.
Demnach darf ein Unternehmen aber nicht vor dem 1. Juli 2008 in Schwierigkeiten gewesen sein. Es soll zukunftsfähigen Firmen geholfen werden, die auf Grundlage eines tragfähigen Geschäftsmodells nur mit vorübergehenden Finanzproblemen zu kämpfen haben.
Doch auch in der Wirtschaftskrise gilt: Falls die Kommission Staatshilfen förmlich auf den Prüfstand stellt und herausfindet, dass die EU-Regeln nicht eingehalten werden, kann das Geld nicht ausgezahlt oder muss zurückgefordert werden.