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" Fliegende Bauten sind zum Beispiel auch Videowände mit einer Höhe von mehr als fünf Metern, Bungeeanlagen, Bühnen, Hüpfburgen mit einem betretbaren Bereich von mehr als fünf Metern Höhe. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung." Vielleicht wirklich erst mal informieren. Und als Veranstalter würde ich immer auf Nummer sicher gehen. Gibt ja auch Wetterberichte. Es gab sogar ne Warnung.