Magdeburg (dpa) - Nach dem Unfall mit einer Hüpfburg in Magdeburg hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Das Spielgerät war am Sonntag von einer Windböe erfasst worden, dabei wurden mehrere Menschen leicht verletzt. Gegen den 60 Jahre alte Betreiber der Hüpfburg werde nun wegen fahrlässiger […] mehr

Kommentare

10KonsulW06. Mai 2024
Die Frage stellt sich, welche Stärke die Windböe hatte und ob sie vorhersehbar war.
9BobBelcher05. Mai 2024
@5 " Fliegende Bauten sind zum Beispiel auch Videowände mit einer Höhe von mehr als fünf Metern, Bungeeanlagen, Bühnen, Hüpfburgen mit einem betretbaren Bereich von mehr als fünf Metern Höhe. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung." Vielleicht wirklich erst mal informieren. Und als Veranstalter würde ich immer auf Nummer sicher gehen. Gibt ja auch Wetterberichte. Es gab sogar ne Warnung.
8galli05. Mai 2024
@7 genau so ist es
7HammasBald05. Mai 2024
Natürlich sind die im Boden verankert sonnst gäbe es keine TÜV abnahme. Ohne TÜV abnahme - keine Versicherung - darf das Ding erst gar nicht in Betrieb genommen werden.Ist bei Bierzelten oder allen anderen "fliegenden Bauten" genauso. Aber auch verankerungen halten nicht alles aus bzw, haben ihre belatungsgrenzen. War wohl keine kleine Windböe.
6jadonna05. Mai 2024
Das war auch mein erster Gedanke: die müssten doch im Boden verankert werden.
5galli05. Mai 2024
@4 naklar,eine Hüpfburg sind fliegende Bauten. Weiste wie stark die windböe war ?
4BobBelcher05. Mai 2024
Im Zweifelsfall ist bei fliegenden Bauten eine Verankerung mit Seilen an Beton oder Wassertanks angesagt. Wie bei jeder Open Air Bühne auch. Hier hat der Verleiher ganz klar versagt.
3galli05. Mai 2024
@1 Woher weiste schon ,das die Hüpfburg nicht verankert war?
2tastenkoenig05. Mai 2024
Auch Heringe halten nicht jedem Wirbelsturm stand.
1k51368005. Mai 2024
Normalerweise verankert man eine Hüpfburg mit Heringen am Boden, denn eine Hüpfburg könnte auch mal umkippen.