Haus und Grund zieht Aufteilung der CO2-Kosten vor Bundesverfassungsgericht in Betracht
Der Eigentümerverband Haus und Grund hat angekündigt, die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Damit sucht der Verband nach einer rechtlichen Überprüfung des aktuellen Systems, das in diesem Jahr erstmals in den Betriebskostenabrechnungen angewendet wurde. Laut Verbandspräsident Kai Warnecke wird voraussichtlich in einigen Monaten ein geeigneter Fall gefunden sein und das Verfahren eingeleitet werden.
Ab dem Jahr 2023 wird erstmals ein neues System zur Verteilung des CO2-Preises bei Mietwohnungen wirksam, das von der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Dieses sieht vor, dass Vermieter in Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, während Mieter in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß stärker belastet werden.
Haus und Grund äußert jedoch Bedenken, dass dieser Maßstab keine angemessene Begründung für die Aufteilung der CO2-Kosten darstellt. Der Vermieter habe keine Kontrolle über den Energieverbrauch der Mieter. Die Verhaltensweise der Bewohner sei stark von der Gebäudeisolierung abhängig, so Warnecke. Eine Person, die in einem schlecht isolierten Haus lebt, ziehe möglicherweise eher einen Pullover an, um Heizkosten zu sparen, während jemand, der in einem gut isolierten Gebäude wohnt, weniger motiviert sei, Energie einzusparen. Letztendlich sei jedoch der CO2-Ausstoß gleich.
Der Verband schlägt stattdessen eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis durch ein Klimageld vor. Dadurch könne auch eine soziale Komponente berücksichtigt werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte jedoch zuvor klargestellt, dass über die Auszahlung eines Klimageldes erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden solle. (eulerpool-AFX)