Hamburg verhängt Stallpflicht zur Eindämmung der Geflügelpest
In einem entschlossenen Schritt zur Prävention hat Hamburg heute die Stallpflicht zur Bekämpfung der Geflügelpest implementiert. Durch diese Maßnahme sollen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft leben, besser geschützt werden. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Verbraucherschutzbehörde der Stadt diese Entscheidung angekündigt, um das Risiko einer Ansteckung durch Wildvögel erheblich zu minimieren.
Ein weiteres Verbot, das im gesamten Stadtgebiet gilt, betrifft die Teilnahme von Geflügel und Tauben an Ausstellungen und Märkten. Die Konsequenzen dieser Anordnung sind vor allem in Geflügelhaltungen zu spüren, die den bisherigen Umgang mit ihren Tieren neu denken müssen.
Auch andere Bundesländer reagieren auf die Bedrohung: Im Saarland trat bereits am Donnerstag eine entsprechende Regelung in Kraft. Besonders intensiver betroffen scheinen Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zu sein, da die Geflügelpest in Deutschland immer weiter um sich greift.
Ein besorgniserregendes Szenario bestätigt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das darauf hinweist, dass die diesjährige Geflügelpest-Welle unter Wildvögeln außergewöhnlich früh begonnen hat. Insbesondere Kraniche scheinen stark betroffen zu sein. Fachleute warnen davor, dass das Virus durch den fortlaufenden Vogelzug weiterhin in kommerzielle Geflügelhaltungen eingeschleppt werden könnte, wobei der Druck durch infizierte Zugvögel auf unverändert hohem Niveau bleibt.

