Grenzkontrollen: Rückweisungen steigen – Gericht rügt Verstoß
Die jüngst verschärften Grenzkontrollen in Deutschland zeigen bereits nach wenigen Wochen deutliche Ergebnisse. Wie die Bundespolizei mitteilte, wurden seit der Anordnung durch Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai insgesamt 160 Asylsuchende an den Landgrenzen zurückgewiesen. Dies geschah im Rahmen der Regelungen des deutschen Asylgesetzes, welches die Einreise untersagt, wenn Hinweise bestehen, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist.
In derselben Zeitspanne konnten die Behörden 4.128 unerlaubte Einreisen verzeichnen. Davon wurden 3.279 Personen direkt an der Grenze oder in Folge illegaler Grenzübertritte zurückgewiesen. Diese verstärkten Maßnahmen verdeutlichen das Bestreben der Regierung, die Kontrolle über die Asylströme in einem herausfordernden europäischen Kontext zu bewahren. Zusätzlich vermeldete die Bundespolizei die Festnahme von 138 Schleusern, was die Problematik der organisierten illegalen Migration unterstreicht.
Während die Kontrollen zu etlichen Rückweisungen führten, gab es auch rechtliche Rückmeldungen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Zurückweisung dreier Somalier an der Grenze bei Frankfurt (Oder) unrechtmäßig war, da keine Klärung über den zuständigen EU-Staat für deren Asylantrag stattgefunden hatte. Diese Entscheidung deutet auf mögliche zukünftige Anpassungen der Kontrollmaßnahmen hin. Doch Minister Dobrindt betonte, dass die grundsätzliche Praxis unverändert fortgeführt werden solle, trotz der gerichtlichen Klarstellung zu Einzelfällen.

