Google triumphiert vor Gericht – vorerst
Im jüngsten Gerichtsverfahren in Washington konnte sich die US-Regierung nicht mit ihrer Forderung nach einer Zerschlagung des Internet-Giganten Google durchsetzen. Richter Amit Mehta entschied, dass der Technologiekonzern weder den Webbrowser Chrome noch das Betriebssystem Android aufgeben muss. Laut Mehta gingen die Forderungen der Regierung deutlich zu weit.
Gleichzeitig untersagte er Google in seinem umfangreichen 230-Seiten-Urteil, exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung seiner Dienste wie der Suchmaschine, Chrome oder der KI-Software Gemini abzuschließen. Unternehmen wie Apple und Mozilla, der Entwickler des Firefox-Browsers, dürfen jedoch weiterhin Zahlungen von Google erhalten, um dessen Dienste vorzuinstallieren. Während Apple für die voreingestellte Google-Suche auf iPhones Milliarden erhielt, sind für Mozilla die Einnahmen aus der Google-Suche im Firefox essenziell.
In der Europäischen Union müssen Nutzer auswählen, welche Suchmaschine sie bevorzugen – ein Schritt, den Richter Mehta für die USA jedoch nicht einführen wird. Gleichzeitig muss Google einige Daten seiner Suchmaschine mit Wettbewerbern teilen.
An der Börse wurde das Urteil positiv aufgenommen: Der Aktienkurs von Alphabets stieg im nachbörslichen Handel um bis zu sieben Prozent, während auch Apple eine Steigerung von drei Prozent verzeichnete. Bereits ein Jahr zuvor wurde Googles monopolistische Stellung bei der Websuche festgestellt. Die aktuelle Entscheidung betrifft die im Folgeprozess diskutierten Konsequenzen.
Google plant jedoch, Berufung einzulegen, um ebenfalls das Urteil des Monopol-Verfahrens anzufechten. Bis dahin bleibt diese Entscheidung ein vorläufiger Erfolg.

