GKV warnt vor Aufweichung der Krankenhausreform: Sorge um bundesweite Behandlungsqualität
Die bevorstehende Anpassung der Krankenhausreform sorgt für Unruhe bei Deutschlands Krankenkassen. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, äußerte Bedenken darüber, dass das aktuell diskutierte Krankenhausreformanpassungsgesetz den Bundesländern weitreichende Ausnahmeregelungen einräumen könnte. Ihrer Ansicht nach könnten damit verbindliche Mindeststandards – wie die erforderliche Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in verschiedenen Fachgebieten – unterlaufen werden. Stoff-Ahnis warnt davor, dass eine solche Lockerung der Qualitätsvorgaben die zentralen Ziele der Reform gefährden könnte: eine einheitliche und hochwertige Behandlungsqualität zur Steigerung der Patientensicherheit. Sie befürchtet, dass Krankenhäuser möglicherweise Leistungen anbieten könnten, für die ihnen die notwendigen personellen und technischen Ressourcen fehlen.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) lädt am Donnerstag zu einer Anhörung in ihrem Ressort ein, um den umstrittenen Referentenentwurf zu erörtern. Die Länder hatten bereits im Juli mit Warken vereinbart, die von der Ampel-Koalition initiierte Reform zu überarbeiten. Sie soll ab 2025 in Kraft treten und bis 2029 umgesetzt werden, was voraussichtlich zu einer Reduzierung des Kliniknetzes führen wird.
Stoff-Ahnis betont, dass die Behandlungsqualität nicht von der regionalen Lage des Krankenhauses abhängen darf. Sie kritisiert, dass ohne bundesweit einheitliche Erreichbarkeitsvorgaben, Länder die flächendeckende Versorgung als gefährdet erklären könnten, selbst wenn Personal fehlt. Auch die Grünen haben Bedenken, dass die Reformprinzipien ausgehöhlt werden könnten.

