GKV-Verband klagt gegen unzureichende Finanzierung durch den Bund
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat angekündigt, juristische Schritte gegen den Bund einzuleiten, um die Finanzierungslücke bei der Behandlung von Bürgergeldempfängern zu schließen. Die Entscheidung des Verwaltungsrats in Berlin zielt darauf ab, jährlich ausstehende zehn Milliarden Euro einzufordern, die demnach den Krankenkassen bislang vorenthalten werden, wie die Co-Vorsitzende Susanne Wagenmann betont.
Wagenmann erklärte, das Fortbestehen dieser Situation wäre für die Krankenkassen nicht länger hinnehmbar. Ihr Co-Vorsitzender, Uwe Klemens, unterstrich, dass es Zeit sei, den Versicherungsnehmern und deren Arbeitgebern die finanzielle Last der staatlichen Aufgaben zu ersparen.
Seit langem kritisieren die Krankenkassen eine Unterfinanzierung durch die Regierung, insbesondere in Bezug auf Bürgergeldbezieher, die gesetzlich versichert sind. Laut einem im Auftrag des Verbands erstellten Gutachten belief sich die gezahlte Beitragspauschale des Bundes im Jahr 2022 auf lediglich 108,48 Euro pro Monat und Person, während 311,45 Euro kostendeckend gewesen wären. Der aktuelle monatliche Beitrag liegt nun bei 133,17 Euro.
Der Verband plant, im Auftrag mandatierter Krankenkassen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen. Kernpunkt der Klage sind die in diesem Herbst erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn für das Jahr 2024. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wird in erster Instanz über den Fall verhandeln.
Die 'Bild' berichtete als erstes über die bevorstehende Entscheidung des Verwaltungsrats. Der Verband argumentiert, dass die bestehenden Finanzierungspraktiken eine unzulässige Belastung der Sozialversicherungsträger darstellen und das Recht auf organisatorische und finanzielle Autonomie verletzen.
Zudem stelle die Praxis einen Verstoß gegen die zweckgebundene Verwendung von Sozialversicherungsbeiträgen dar. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) befürwortet zwar grundsätzlich eine vollständige Kostenübernahme durch den Bundeshaushalt, allerdings spiegelt sich dieser Ansatz nicht in den Haushaltsplänen für 2025 und 2026 wider.

