Gerichtsurteil: Tiktok muss Daten jugendlicher Nutzer besser schützen
Das Berliner Landgericht hat Tiktok untersagt, die Daten minderjähriger Nutzer zwischen 13 und 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung für Marketingzwecke zu verarbeiten. Diese Entscheidung fällt nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der die unzureichende Alterskontrolle bei der Registrierung kritisiert hatte. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, bezeichnete die bisherige Methode der Altersverifikation als unverantwortlich.
Die Zivilkammer stellte fest, dass die aktuelle Praxis Jugendlichen einen Anreiz bietet, ihr Alter falsch anzugeben, um uneingeschränkten Zugang zur Plattform zu erhalten. Zudem entspreche die bisherige Altersabfrage nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, so die Richter. Die Zivilkammer verhängte ein mögliches Ordnungsgeld von bis zu 250 Millionen Euro für den Fall der Zuwiderhandlung.
Während das Gericht dem vzbv in diesen Punkten Recht gab, wurde der Antrag, Teile der Datenschutzerklärung von Tiktok, wie etwa die Aufzeichnung von Tastenanschlagmustern, zu verbieten, abgelehnt. Der Verband hat jedoch angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen, da das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist.

