Gerichtsbeschluss stoppt Bau von Gasförderplattform in der Nordsee
In einem bemerkenswerten juristischen Schachzug hat ein niederländisches Verwaltungsgericht in Den Haag den Bauprozess einer geplanten Gasförderplattform in der Nordsee vorerst zum Erliegen gebracht. Die dafür erteilte Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium erlitt einen Dämpfer, nachdem das Gericht Fehlstellen in den Umweltauswirkungsuntersuchungen beanstandete. Eine Koalition aus Umweltschutzvereinigungen und der Inselgemeinde Borkum, die in Sorge über die Konsequenzen für Flora und Fauna der Region geklagt hatten, sieht sich nun bestätigt.
Die Niederlage für das niederländische Energieunternehmen One-Dyas, das bestrebt ist, die Ressourcen der Nordsee effektiv zu nutzen, manifestiert sich in dem Gerichtsentschluss, die Errichtung der Bohranlage und Kabellegung vorläufig zu untersagen. Dabei notierte das Gericht explizit, dass die Auswirkungen der Baumaßnahme auf ein nahe gelegenes Naturschutzgebiet sowie auf die Seehundpopulation nicht hinreichend evaluiert worden waren.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Lizenz zur tatsächlichen Gasgewinnung nicht unter das Urteil fällt. Ein Argument, das das Wirtschaftsministerium vermutlich auch ins Feld führen wird, ist die Notwendigkeit der Energiegewinnung aus kleineren Offshore-Feldern für den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Trotzdem bleibt die Haltung des Gerichts klar: Die Erfordernisse des Umweltschutzes wiegen schwer und Stickstoffemissionen, die durch Bauarbeiten entstehen könnten, sind nicht zu unterschätzen.
One-Dyas hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und eine gründlichere Prüfung der Umweltbelange vorzulegen, um die Realisierung des Projektes doch noch zu ermöglichen. Die Diskrepanz zwischen Energiebedarf und Umweltschutz bleibt jedoch ein heißes Eisen in der öffentlichen Debatte. (eulerpool-AFX)