Gericht stoppt Verfahren gegen Winterkorn vorläufig
Das Landgericht Braunschweig hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn im Rahmen der Dieselaffäre bis auf Weiteres ausgesetzt. Grund dafür ist die anhaltende Erkrankung des früheren Topmanagers, die ihn momentan verhandlungsunfähig macht. Die 16. Strafkammer klassifiziert diesen Sachverhalt als provisorisches Hindernis für den Fortgang der Verhandlung. Es bleibt somit ungewiss, ob das Verfahren gegen Winterkorn jemals zu einem Abschluss kommen wird.
In der Zwischenzeit wird die Wirtschaftskammer des Gerichts kontinuierlich in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen überprüfen, ob sich Winterkorns Gesundheitszustand so verbessert, dass eine Wiederaufnahme der Verhandlungen möglich wäre. Sollte dieser Fall eintreten, würde das Verfahren gegen den mittlerweile 78-jährigen Winterkorn erneut aufgenommen werden.
Der Dieselskandal kam im September 2015 ans Licht, als die US-Umweltbehörde EPA Manipulationen bei den Abgastests von Volkswagen-Dieselfahrzeugen öffentlich machte. Zuvor hatte VW falsche Testergebnisse eingestanden, was wenige Tage später zum Rücktritt Winterkorns führte und den Konzern in eine seiner größten Krisen stürzte. Der Prozessbeginn im Jahr 2024 sah Winterkorn weiterhin widersprüchlich zu den erhobenen Vorwürfen, die er als schädigend für seine erfolgreiche Karriere betrachtete. Nach einem Unfall unterbrach Winterkorn jedoch den Prozess bereits nach kurzer Zeit.

