Gericht: Ex-Sicherungsverwahrte müssen Vermieter informieren
Dortmund (dpa) - Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter müssen ihren Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen über ihre Vergangenheit informieren. Das hat das Dortmunder Landgericht entschieden. Ein Vermieter hatte einen Mieter zur Räumung der Wohnung aufgefordert, nachdem er erfahren hatte, dass der Mann kurz zuvor in der Sicherungsverwahrung saß. Die Richter entschieden, dass der neue Mieter diesen Umstand hätte erwähnen müssen, da er nur unter starken Sicherheitsvorkehrungen entlassen worden war.