Gentechnik-Lockerungen in der EU: Umweltausschuss ebnet den Weg
Die geplante Anpassung der Gentechnik-Richtlinien innerhalb der Europäischen Union hat einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat dem im Dezember erzielten Kompromiss zugestimmt, der von den EU-Staaten und dem Europaparlament gemeinsam ausgehandelt wurde. Von den Abgeordneten sprachen sich 59 für die Einigung aus, während 24 dagegen stimmten und zwei sich enthielten.
Im Rahmen der Einigung soll künftig zwischen zwei Kategorien genetischer Veränderungen unterschieden werden. Lebensmittel, die geringfügig gentechnisch verändert wurden, können ohne spezielle Kennzeichnung oder Prüfung in den Handel gelangen. Dagegen bleiben strengere Auflagen für Artikel bestehen, bei denen erhebliche Eingriffe in die Erbsubstanz vorgenommen wurden.
Verbraucher könnten künftig weniger Transparenz darüber haben, ob ihre Nahrungsmittel mit modernen Gentechnikverfahren verändert wurden. Dennoch bleiben neue Sorten weiter an die gesetzlich vorgeschriebene Sortenprüfung und -zulassung gebunden.
Forscher sehen Potenzial in dieser Entwicklung, mit der Hoffnung auf neue Weizensorten, die resistent gegen die Pilzkrankheit Mehltau sind, oder auf allergenfreie Erdnüsse. Auch könnten stressresistente Maispflanzen einen Beitrag leisten. Befürworter erwarten zudem positive Effekte im Hinblick auf klimabedingte Herausforderungen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte.
Trotz dieser positiven Aussichten ist der Widerstand gegen die Lockerungen bemerkbar. Der deutsche Umweltminister Carsten Schneider hat die Entscheidung scharf kritisiert und betont, dass eine gentechnikfreie Landwirtschaft weiter möglich und finanziell tragbar bleiben muss. Er fordert klare Lieferketten zur Unterscheidung gentechnisch veränderter und nicht veränderter Produkte.
Noch steht die finale Zustimmung durch das Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten aus, gilt jedoch als Formsache, da bereits eine informelle Einigung erzielt wurde.

