Gelb als Markenzeichen - Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit

Karlsruhe (dpa) - Gelb ist typisch für Langenscheidt-Wörterbücher - die Farbe darf deshalb nicht von der Konkurrenz verwendet werden. Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der Bundesgerichtshof dem Münchner Wörterbuchverlag recht gegeben. Der Hersteller der Sprachlern-Software Rosetta Stone darf die Farbe nun nicht mehr verwenden. Die Richter begründeten das heute damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine «hochgradige» Waren- und Zeichenähnlichkeit.

Urteile / Marken / Verlage / Wörterbücher
18.09.2014 · 13:51 Uhr
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