Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

23. Februar 2026, 09:00 Uhr · Quelle: LifePR
Der EuGH fordert Arbeitgeber zur schriftlichen Urlaubsaufforderung auf, um Verfall von Ansprüchen zu vermeiden.

Utting, 23.02.2026 (lifePR) - Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jedoch die harten deutschen gesetzlichen Regelungen aufgeweicht. Der EuGH betont die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das Gericht entschied – verbindlich für Deutschland: Ansprüche auf Resturlaub dürfen nur unter ganz engen Voraussetzungen verfallen. Arbeitnehmer seien in einem Arbeitsverhältnis die schwächere und schützenswerte Partei. Es müsse dafür gesorgt werden, dass das soziale Grundrecht auf Erholungsurlaub genutzt werde. Der EuGH befand daher: Der Arbeitgeber muss zum Urlaub auffordern – und zwar schriftlich und deutlich. Ein Aushang am Schwarzen Brett reicht dabei nicht. Er ist verpflichtet „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihn – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun”. Gleichzeitig müsse der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer „klar und rechtzeitig [mitteilen], dass der Urlaub, wenn er ihn nicht nimmt, am Ende des Bezugs- oder eines zulässigen Übertragungszeitraums oder am Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn dies in einen solchen Zeitraum fällt, verfallen wird“ (Urteile vom 6.11.2018, C‑619/16 und C‑684/16).

Wie ein rechtlich verbindlicher Hinweis des Arbeitgebers auf zu nehmenden (Rest-)Urlaub auszusehen hat, können Sie beispielsweise folgendem Musterschreiben der Handwerkskammer Ulm entnehmen: https://www.hwk-ulm.de/verfall-von-urlaub-hinweispflicht-des-arbeitgebers/

Unterlässt der Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung, so gilt der Urlaubsanspruch sozusagen in alle Ewigkeit. Die harten Regeln des Bundesurlaubsgesetzes greifen nur, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.

Verjährungsfrist des BGB greift nicht immer

Mitunter gibt es gerade in Klein- und Kleinstbetrieben einen sehr laxen Umgang mit Urlaubsansprüchen. Da werden Jahr für Jahr Urlaubsansprüche in die Zukunft verschoben. Teilweise erhöht sich so der offene Anspruch auf Urlaubstage jährlich. Ein solcher Verzicht auf die Wahrnehmung von Urlaubsansprüchen ist in Deutschland wohl nicht so weit verbreitet wie in etwa in Japan, doch auch alles andere als selten. Die beschriebene Praxis verläuft vielfach einvernehmlich. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind damit einverstanden. Teilweise würde es in Betrieben sogar zu katastrophalen Verhältnissen führen, wenn der Urlaub komplett und auf einen Schlag genutzt würde. Doch was gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet (egal aus welchem Grund)? Unterliegen dann Urlaubsansprüche der Verjährung?

Mit dieser Frage haben sich Arbeitsgerichte mehrfach beschäftigt, das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Beispiel am 29.9.2020:

Verhandelt wurde vor dem BAG über den Fall einer Steuerfachgehilfin und Bilanzbuchhalterin, die bis Ende Juli 2017 über 20 Jahre in einer Steuerberatungskanzlei beschäftigt war und zum Schluss die Abgeltung von 101 Urlaubstagen verlangte. Die Betroffene hatte pro Kalenderjahr Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub, die sie aber nur selten genommen hatte. Mit Schreiben vom 1. März 2012 bescheinigte ihr ihr Arbeitgeber, dass der "Resturlaubsanspruch von 76 Tagen aus dem Kalenderjahr 2011 sowie den Vorjahren" am 31. März 2012 nicht verfalle, weil sie ihren Urlaub wegen des hohen Arbeitsaufwandes in seiner Kanzlei nicht habe antreten können. Bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses nahm die Betroffene wiederum ihren Urlaub nur teilweise in Anspruch. Mit ihrer im Februar 2018 erhobenen Klage verlangte sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung von 101 Urlaubstagen aus dem Jahr 2017 und den Vorjahren – was ihr Arbeitgeber ablehnte.

Das BAG war sich unsicher. Einerseits war klar: Der Arbeitgeber hatte die Beschäftigte nicht aufgefordert, den ihr zustehenden Urlaub zu nutzen. Andererseits gibt es die dreijährige Verjährungsfrist aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es sehr klar: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ Daher gab das BAG den Ball mit einem „Vorabentscheidungsersuchen“ an den EuGH weiter. Dieser entschied am 22.9.2022: Der Arbeitgeber habe die Angestellte weder aufgefordert, Urlaub zu nehmen, noch darauf hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfallen könne. Deshalb greife weder die Verfalls- noch die Verjährungsfrist. Nach der EuGH‑Entscheidung (C‑120/21) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist grundsätzlich erst zu laufen, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis‑ und Aufforderungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Biallo-Tipp: Eine ausdrückliche gesetzliche Insolvenzsicherung ist für Urlaubsansprüche – anders als für betriebliche Langzeitkonten, in denen Lohnansprüche angespart werden – nicht vorgesehen. Kurz gesagt: Wer seinen Urlaub regelmäßig nimmt, lebt im Zweifelsfall nicht nur gesünder, sondern ist auch arbeitsrechtlich eher auf der sicheren Seite. Wer seinen Urlaub dagegen anspart, riskiert im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers, dass er später leer ausgeht.

Finanzen & Versicherungen / Arbeitsrecht / Urlaubsansprüche / EuGH / BAG / Arbeitgeberpflichten / Fürsorgepflicht
[lifepr.de] · 23.02.2026 · 09:00 Uhr
[0 Kommentare]
Arbeitsplätze ganzheitlich gedacht – modular, digital integriert, automationsfähig
Landshut, 23.02.2026 (PresseBox) - Vom 24. bis 26. März 2026 ist NeoLog auf der LogiMAT in Stuttgart vertreten (Stand EO15). Im Mittelpunkt unseres Messeauftritts stehen ganzheitlich gedachte Arbeitsplatzsysteme, die sich unkompliziert in automatisierte Lagerumgebungen integrieren lassen und digitale Assistenzlösungen sinnvoll einbinden. Wir […] (00)
vor 1 Stunde
dpa Chefredaktionskonferenz
Berlin (dpa) - Trotz möglicherweise schwierigen Regierungsbildungen nach den anstehenden Landtagswahlen lehnt CDU-Chef Friedrich Merz eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei weiter ab. Für Linke wie für AfD gelte: «Wir wollen mit diesen beiden Parteien nicht zusammenarbeiten, weil uns mit diesen Parteien nichts verbindet», sagte der Bundeskanzler bei […] (00)
vor 6 Minuten
Millie Bobby Brown und David Harbour
(BANG) - David Harbour nahm an Millie Bobby Browns Geburtstagsfeier teil. Die Schauspielerin aus 'Stranger Things' wurde am Freitag (19. Februar) 22 Jahre alt und feierte diesen Anlass mit einer kleinen Party für ihre Familie und einige enge Freunde im Maison Close im New Yorker Stadtteil Soho. Laut TMZ und Fotos, die seitdem aufgetaucht sind, war ihr […] (00)
vor 2 Stunden
Die gute Nachricht: Wir Deutschen haben genug vom Tippen. Der Trend geht steil in Richtung „einfach machen“. Ob beim Online-Shopping, bei der Nachrichtenlektüre oder in der digitalen Freizeitgestaltung – Dienste, die uns ohne bürokratische Hürden hereinlassen, gewinnen das Rennen um unsere Gunst. Es ist fast so, als hätten wir endlich den digitalen […] (00)
vor 6 Minuten
2XKO: Riot Games verlangt für einen animierten Bildschirm mehr als für manche Spielfigur
2XKO hatte als heißerwartetes Kampfspiel aus dem Hause Riot Games schon keinen einfachen Start – und nun sorgt ein einzelner Gegenstand im Spieleladen für neuen Zündstoff. Wer dachte, der Aufschrei über die Kosmetik-Preise sei übertrieben, wird spätestens beim Blick auf die Zahlen eines Besseren belehrt. Was Riot Games hier aufgerufen hat, lässt selbst […] (00)
vor 43 Minuten
Baz Luhrmann
(BANG) - Baz Luhrmann ist "voll und ganz" in seinen 'Jeanne d'Arc'-Film vertieft. Der 63-jährige Regisseur arbeitet an einem historischen Epos über die französische Heilige Jeanne d'Arc, in dem Isla Johnston, die Darstellerin aus 'Das Damengambit', die Hauptrolle spielt, und bittet die Fans um Geduld, während er das Projekt zusammenstellt. Luhrmann […] (00)
vor 2 Stunden
Drogenkrieg in Mexiko - Cointzio
München (dpa) - Wegen der jüngsten Gewalteskalation in Mexiko wachsen in der Fußball-Welt die Bedenken vor der WM im Sommer. Seit das Militär in dem mittelamerikanischen Land den mächtigen Drogenboss Nemesio Oseguera Cervantes - auch bekannt als «El Mencho» - tötete, setzen dessen Anhänger Autos, Banken, Tankstellen und Läden in Brand und errichten […] (01)
vor 1 Stunde
btc, bitcoin, coin, cryptocurrency, crypto, finance, trader, currency, money
Der anhaltende Rückgang auf dem Kryptowährungsmarkt, den viele Analysten als ausgewachsenen Bärenmarkt bezeichnen, hat den größten Unternehmenshalter von Bitcoin nicht abgeschreckt. Das von Michael Saylor geführte Unternehmen hat kürzlich einen weiteren Bitcoin-Kauf getätigt, der im Vergleich zu früheren milliardenschweren Investitionen relativ bescheiden ausfiel. Das Unternehmen […] (00)
vor 1 Stunde
 
PresseBox präsentiert die #StorydesMonats Februar 2026 von ENERANDO Technologies
Karlsruhe, 23.02.2026 (PresseBox) - Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sind für Hotels […] (00)
Building Tomorrow. Today.
Gosheim, 23.02.2026 (PresseBox) - Die Maschinenfabrik Berthold HERMLE AG lädt vom 21. […] (00)
Neue Baugröße für Seilzugsensor SL00-R von FSG
Berlin, 23.02.2026 (PresseBox) - Nach dem Markterfolg des Seilzugsensors SL00-R-GS80 […] (00)
Trump International Hotel in Las Vegas
Gold Coast (dpa) - Ein Trump-Hotel soll künftig die Skyline der australischen Gold Coast […] (00)
Schabowski-Zettel im Haus der Geschichte
Münster (dpa) - Der Rechtsstreit um den sogenannten Schabowski-Zettel geht in die […] (00)
bitcoin, crypto, stock, chart, trading, investing, analysis, iphone, finance, growth
Die Kryptomärkte haben erneut einen Rückschlag erlitten, wobei Bitcoin innerhalb […] (00)
Iris Berben
(BANG) - Iris Berben hat sich in der 'NDR Talk Show' ungewöhnlich offen über ihr […] (00)
«At Home with the Furys»: Staffel zwei startet im April bei Netflix
Netflix setzt die Doku-Reihe über Schwergewichts-Boxer Tyson Fury fort und schickt «At Home […] (00)
 
 
Suchbegriff