
Utting, 23.02.2026 (lifePR) - Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jedoch die harten deutschen gesetzlichen Regelungen aufgeweicht. Der EuGH betont die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das Gericht entschied – verbindlich für Deutschland: Ansprüche auf Resturlaub dürfen nur
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