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Frist zur Grundsteuer-Erklärung wird verlängert

13. Oktober 2022, 16:29 Uhr · Quelle: dpa
Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Grundsteuer-Erklärung abgeben: Sie und die Millionen Hausbesitzer und Eigentümer in Deutschland bekommen deutlich mehr Zeit.

Berlin/Mainz (dpa) - Wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden wird die Abgabefrist hierfür bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich die Länderfinanzminister verständigt, wie die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD), am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich sollte die Frist Ende Oktober auslaufen. «Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen», erklärte Ahnen, die Finanzministerin in Rheinland-Pfalz ist.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßte die Entscheidung. Die Verlängerung gebe Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern Luft, sagte der FDP-Chef in Washington am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds. «Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.»

Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli online abgeben. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe dies bereits getan. Lindner machte sich daher für eine Verlängerung der Abgabefrist um mehrere Monate stark. Die Entscheidung lag bei den Ländern. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Appell: Mehr Zeit jetzt auch nutzen

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, mit der Verlängerung würden Bürger, Wirtschaft und Steuerberater deutlich entlastet. Hessens Ressortchef Michael Boddenberg (CDU) erinnerte daran, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen ist. Er bitte daher alle, die Erklärung möglichst rasch abzugeben. «Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts.» Ähnlich lautete ein Appell des Finanzministers aus Baden-Württemberg, Danyal Bayaz (Grüne): «Die Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.»

Kritik kam von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). «Drei Monate Fristverlängerung reichen nicht», sagte ihre Vorsitzende Gitta Connemann. Viele Bürgerinnen und Bürger seien überfordert oder unsicher. «Denn bisher gilt: Wer sich erklärt hat, haftet. Darum müssen die komplexen Angaben nachträglich korrigiert werden können.» Die Bescheide müssten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Auch Kleingarten-Besitzer in der Pflicht

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die Steuersoftware «Elster» oder ein Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden müssen. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es zu kompliziert sei. Kurz nach dem Start gab es technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war «Elster» lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Auch die Behörden-Steuersprache in den Erklärungen erleichtert die Sache nicht.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

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13.10.2022 · 16:29 Uhr
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