Frankreichs Etatkrise: Erneuter Rückgriff auf Sondergesetz nötig
Das zerrüttete politische Klima im französischen Parlament hat zur Folge, dass ein Haushaltsentwurf für das nächste Jahr erneut nicht verabschiedet werden konnte. Der Versuch eines Vermittlungsausschusses, zwischen den beiden Parlamentskammern eine Lösung zu finden, blieb erfolglos.
Angesichts dieser Entwicklung wird erwartet, dass Premierminister Sébastien Lecornu ein Sondergesetz anwendet, das es der Regierung erlaubt, zumindest kurzfristig Steuern zu erheben und unerlässliche Ausgaben zu tätigen. Diese Maßnahme soll die finanzielle Handlungsfähigkeit Frankreichs bis zur endgültigen Haushaltsverabschiedung Anfang nächsten Jahres sicherstellen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Land in einer ähnlich festgefahrenen politischen Situation befunden und musste auf dieselbe gesetzliche Regelung zurückgreifen. Für die ohnehin hoch verschuldete französische Wirtschaft sind die geplatzten Haushaltsverhandlungen ein weiteres Hindernis. Ohne einen verabschiedeten Haushaltsplan sind nicht nur staatliche Ausgaben blockiert, sondern auch Unternehmen bleiben in Unsicherheit, was künftige Investitionen und Personalplanungen betrifft.

