Frankfurter Richter zweifeln an Apples Klimaversprechen bei Smartwatch
Das Landgericht Frankfurt hat in einem prominenten Fall um die Klimaneutralität von Apples Smartwatch seine Zweifel an den Werbeversprechen des Technologieriesen zu erkennen gegeben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft Apple irreführende Werbung vor und erzielte am ersten Verhandlungstag einen Teilerfolg.
Apple hatte seit 2023 verschiedene Modelle der Apple Watch als „CO2-neutral“ beworben, wobei der Großteil der Emissionen durch Herstellung und Transport vermieden werde und der Rest durch naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen werde. Doch im Gerichtssaal musste Apple zugestehen, dass bei einem wesentlichen Kompensationsprojekt in Paraguay lediglich 25 Prozent langfristig gesichert seien.
Flächen der verwendeten Eukalyptus-Plantagen sind lediglich bis 2029 gepachtet, was der vorsitzenden Richterin als unzureichend erschien. Dennoch schloss sich das Gericht nicht vollumfänglich der Sichtweise der DUH an, die eine weitaus längere Laufzeit für derartige Projekte fordert.
Besonders kritisch äußerte sich Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, der den Anbauzyklus der Eukalyptus-Plantagen hinterfragte. Er bemängelte, dass das Holz alle 14 Jahre abgeholzt und größtenteils verbrannt werde, was einen echten Klimaeffekt verhindere.
In einer Stellungnahme warf die Umwelthilfe Apple „dreistes Greenwashing“ vor. Trotz der Kontroversen verteidigt Apple seine Strategie vehement und erklärte, dass die klimaneutralen Produkte durch führende Innovationen im Bereich sauberer Energie zustande gekommen seien.
Die Klagen der DUH würden die grundsätzlichen Klimaschutzmaßnahmen erschweren.

