Fluggastrechte: Streit um längere Entschädigungsschwellen entflammt
Eine bedeutende Veränderung im Bereich der Fluggastrechte könnte bevorstehen: Die EU-Staaten beraten über einen Vorschlag, der eine Verlängerung der Entschädigungsschwellen bei Verspätungen vorsieht. Bisher steht Fluggästen ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu.
Doch der neue Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, diesen Schwellenwert auf fünf bis zwölf Stunden anzuheben, je nach Flugdistanz. Diese Änderung könnte zur Folge haben, dass rund 80 Prozent der bisherigen Entschädigungen entfallen würden, wie Verbraucherschützer warnen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen diese Pläne ausgesprochen und betont, dass Verbraucherrechte keine entbehrlichen Luxusgüter sind. Sie setzt sich dafür ein, dass Fluggäste auch in Zukunft ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt werden.
Unterstützung erfährt die Reformidee hingegen von der europäischen Lobbyorganisation «Airlines for Europe» (A4E). Diese argumentiert, dass verlängerte Schwellen den Airlines die Gelegenheit bieten, bei Schwierigkeiten adäquat zu reagieren und den Flugplan wiederherzustellen, was letztendlich den Passagieren zugutekommen würde.
Obwohl die Verhandlungen bisher andauern und die Reform noch nicht beschlossen ist, bleibt abzuwarten, wie sich die EU-Staaten in dieser Debatte positionieren werden. Ein endgültiger Kompromiss mit dem EU-Parlament ist erforderlich, um die künftige Ausgestaltung dieser Rechte festzulegen.

