First Mining kündigt Vereinbarung mit First Majestic Silver zur Beschleunigung der letzten Silber-Stream-Zahlung für Springpole und zur Änderung der Bedingungen der Warrants an
First Mining ist ein Golderschließungsunternehmen, das zwei der größten Goldprojekte in Kanada weiterentwickelt

14. März 2025, 12:08 Uhr · Quelle: Pressebox
First Mining Gold Corp. hat eine Vereinbarung mit First Majestic Silver getroffen, um die letzte Silber-Stream-Zahlung für das Goldprojekt Springpole auf 5 Millionen US$ in bar zu ändern und gleichzeitig die Bedingungen der Warrants zu modifizieren. Die Änderungen treten zehn Geschäftstage nach dieser Mitteilung in Kraft.

Vancouver, Kanada, 14.03.2025 (PresseBox) - First Mining Gold Corp.(„First Mining“ oder das „Unternehmen“) (TSX: FF) (OTCQX: FFMGF) (FRANKFURT: FMG)gibt bekannt, dass das Unternehmen mit First Majestic Silver Corp. („FirstMajestic“) eine Änderung (die „Änderungsvereinbarung“) zur Silberkaufvereinbarung vom 10. Juni 2020 zwischen First Majestic, First Mining und Gold Canyon Resources Inc., einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von First Mining, (die „Silberkaufvereinbarung“) vereinbart hat. Gemäß der Änderungsvereinbarung haben sich das Unternehmen und First Majestic darauf geeinigt, die Bedingungen der letzten Ratenzahlung („Tranche 3“) im Rahmen der Silberkaufvereinbarung dahingehend zu ändern, dass es sich nun um eine reine Barzahlung in Höhe von 5 Millionen US$ handelt, die von First Majestic bis 31. März 2025 zu leisten ist.

Als Gegenleistung für den Abschluss der Änderungsvereinbarung hat First Mining zugestimmt, die Bedingungen der Stammaktienkaufwarrants (die „Warrants“) zu ändern, die am 2. Juli 2020 gemäß den Bedingungen der Silberkaufvereinbarung an First Majestic begeben wurden. Die 32.050.228 Warrants, die an First Majestic ausgegeben wurden und die einen Ausübungspreis von 0,374 $ pro Warrant haben, sollten am 2. Juli 2025 verfallen. Gemäß der Änderungsvereinbarung wird der Ausübungspreis der Warrants auf 0,20 $ geändert, und die Warrants verfallen nun am 31. März 2028. Sollte der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an der Toronto Stock Exchange („TSX“) an 45 aufeinanderfolgenden Handelstagen 0,30 $ oder mehr betragen, kann First Mining außerdem das Verfallsdatum der Warrants auf den Tag vorverlegen, der 30 Tage nach der Veröffentlichung einer Pressemeldung liegt, in der der beschleunigte Verfall angekündigt wird. Alle anderen Bedingungen der Warrants bleiben unverändert.

First Mining hat von der Toronto Stock Exchange („TSX“) die bedingte Genehmigung erhalten, die oben angeführten Änderungen des Ausübungspreises und des Verfallsdatums der 32.050.228 Warrants, die sich im Besitz von First Majestic befinden, vorzunehmen, und die geänderten Bedingungen der Warrants werden an dem Tag in Kraft treten, der zehn Geschäftstage nach dem Datum dieser Pressemeldung liegt. Keiner der Warrants, deren Laufzeit verlängert wird, befindet sich im Besitz von Insidern des Unternehmens.

„Wir freuen uns sehr über das Vertrauensvotum von First Majestic in diesem fortgeschrittenen Stadium der Erschließung des Goldprojekts Springpole. Diese letzte Zahlung stärkt die Beteiligung von First Majestic am Goldprojekt Springpole und sichert den Silber-Stream von über 20 Millionen Unzen mit einem in Kanada ansässigen und sehr erfahrenen Silberbergbauunternehmen“, so Dan Wilton, CEO von First Mining. „Wenn das Goldprojekt Springpole in Produktion geht, wäre es der größte Silberproduzent in Ontario und würde die inländische Versorgung mit diesem wichtigen Metall gewährleisten, das für verschiedene Anwendungen im Bereich der sauberen Energie, unter anderem in Elektrofahrzeugen, benötigt wird. First Mining unternimmt weiterhin positive Schritte in der Weiterentwicklung des Goldprojekts Springpole durch die letzten Phasen des Umweltbewertungsprozesses, zumal das Projekt eines der am weitesten fortgeschrittenen Bergbauprojekte in Kanada ist. Angesichts der drohenden Destabilisierung durch US-Handelszölle und andere makroökonomische Faktoren wird das Goldprojekt Springpole die Stabilität Ontarios und des gesamten Landes fördern, indem es Tausende von Arbeitsplätzen schafft, staatliche Einnahmen erzielt, Vorteile für lokale und indigene Gemeinden bietet und den Ausbau einer wichtigen Infrastruktur im Nordwesten Ontarios fördert, während es gleichzeitig für Wirtschaftswachstum und Diversifizierung sorgt, um die potenziellen Auswirkungen von Handelszöllen und anderen Unsicherheiten auf unsere Wirtschaft auszugleichen.“

Über First Mining Gold Corp.

First Mining ist ein Golderschließungsunternehmen, das zwei der größten Goldprojekte in Kanada weiterentwickelt: das Goldprojekt Springpole im Nordwesten von Ontario, wo wir mit einer Machbarkeitsstudie begonnen haben und Genehmigungsaktivitäten mit der Einreichung einer endgültigen Umweltverträglichkeitserklärung/Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt im November 2024 im Gange sind, sowie das Goldprojekt Duparquet, ein Erschließungsprojekt im PEA-Stadium, das sich bei der Verwerfungszone Destor-Porcupine in der produktiven Region Abitibi befindet. First Mining besitzt auch das Goldprojekt Cameron in Ontario sowie ein Portfolio an Beteiligungen an Goldprojekten, einschließlich des Goldprojekts Pickle Crow (das in Partnerschaft mit Firefly Metals Ltd. weiterentwickelt wird) und das Goldprojekt Hope Brook (das im Rahmen einer Partnerschaft mit Big Ridge Gold Corp. weiterentwickelt wird).

First Mining wurde 2015 von Herrn Keith Neumeyer, Founding President und CEO von First Majestic Silver Corp., gegründet.

FÜR FIRST MINING GOLD CORP.

Daniel W. Wilton
Chief Executive Officer & Direktor

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Gebührenfreie Rufnummer: 1 844 306 8827E-Mail:[email protected]
Paul MorrisDirektor, Investor RelationsE-Mail:[email protected]

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet), die im Einklang mit den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen - einschließlich dem United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 - stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Pressemitteilung. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie „erwartet“, „sieht voraus“, „glaubt“, „plant“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „sieht vor“, „möglich“, „eventuell“, „Strategie“, „Ziele“, „Möglichkeiten“, „Chancen“, „gezielt“, „voranbringen“, „Nachweisen““ oder Variationen davon kenntlich gemacht oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse auftreten oder erreicht werden „können“, „könnten“, „würden“ oder „werden“, oder die Verneinung eines dieser Begriffe und ähnlicher Ausdrücke.

Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen in Bezug auf die geplante Verlängerung des Verfallsdatums der Warrants, beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen und spiegeln aktuelle Schätzungen, Prognosen, Erwartungen oder Überzeugungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider. Alle zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen des Unternehmens oder seinen Beratern sowie auf verschiedenen Annahmen, die von diesen getroffen wurden, und auf Informationen, die ihnen derzeit zur Verfügung stehen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen werden, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten unterscheiden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen zum Zeitpunkt der Äußerung wider und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den jeweiligen Parteien als vernünftig erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele sowohl bekannte als auch unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit ausgedrückt werden oder können, und die Parteien haben Annahmen und Erwartungen aufgestellt, die auf vielen dieser Faktoren beruhen oder sich auf diese beziehen.Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: dass das Geschäft, die Betriebstätigkeit und die Finanzlage des Unternehmens möglicherweise durch den Ausbruch von Epidemien, Pandemien und anderen Gesundheitskrisen bzw. durch Reaktionen von staatlichen und privaten Akteuren auf solche Ausbrüche wesentlich beeinträchtigt werden könnten; Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter infolge des Ausbruchs von Epidemien, Pandemien oder anderen Gesundheitskrisen, die zu einer Verlangsamung oder vorübergehenden Einstellung des Betriebs auf einigen oder allen Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens sowie im Hauptsitz führen können; Schwankungen auf den Devisenmärkten (wie etwa des kanadischen Dollars gegenüber dem US-Dollar); Änderungen der nationalen und lokalen Regierung, der Gesetzgebung, der Besteuerung, der Kontrollen, der Vorschriften und der politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Geschäft der Mineralexploration, der Erschließung und des Bergbaus (einschließlich Umweltgefahren, Industrieunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druck, Einstürze und Überschwemmungen); das Vorhandensein von Gesetzen und Vorschriften, die dem Bergbau Beschränkungen auferlegen können; Arbeitnehmerbeziehungen; Beziehungen zu und Ansprüche von lokalen Gemeinden, indigenen Bevölkerungsgruppen und anderen Interessengruppen; Verfügbarkeit und steigende Kosten im Zusammenhang mit Bergbauinputs und Arbeitskräften; der spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung; Eigentumsrechte an Konzessionsgebieten. sowie die zusätzlichen Risiken, die im Jahresinformationsformular des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr beschrieben sind, das bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden im Rahmen des SEDAR-Profils des Unternehmens unterwww.sedarplus.caeingereicht wurde, sowie im Jahresbericht des Unternehmens auf Formular 40-F, der bei der SEC auf EDGAR eingereicht wurde.

First Mining warnt, dass die vorliegende Liste von Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen können, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wenn Anleger und unsere Personen auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen, um Entscheidungen betreffend First Mining zu treffen, sollten sie die oben genannten Faktoren und unsere Unsicherheiten sowie mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. First Mining verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen oder in unserem Auftrag getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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