Finanzberatung in Deutschland

Bislang basiert die Finanzberatung in Deutschland vor allem auf Provisionen. Die Honorarberatung, bei der auf Provisionen verzichtet und ausschließlich die Beratungsleistung vergütet wird, ist bislang die große Ausnahme. Eine Änderung soll das Honoraranlageberatungsgesetz bringen, das Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Das Gesetz zielt auf eine Stärkung unabhängiger Beratung bei Finanzprodukten. Doch viele sind skeptisch.
Nur ein Fünftel der Banken sieht Perspektiven
Aktuell wurde eine Studie des Fraunhofer Instituts veröffentlicht, die sich u.a. mit diesem Thema befasst. Unter dem Titel "Bank und Zukunft 2013" wurden in Zusammenarbeit mit einer Unternehmensberatung 460 Bankvorstände und Führungskräfte befragt. Das Ergebnis für die Honorarberatung ist ernüchternd. Die meisten Kreditinstitute sehen sie nicht als Modell für ihr Beratungsangebot, nur ein Fünftel der Banken zeigt sich aufgeschlossener.
Fehlendes Kundeninteresse und mangelnde Daten
Der Grund liegt vor allem in der Einschätzung, dass Kunden nicht bereit seien, für die reine Beratungsleistung zu bezahlen. Die 'kostenlose' Finanzberatung mit Vermittlungsprovisionen sei zu sehr im Kundendenken verankert. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung wird bei den Banken selbst gesehen. Diese verfügten in der Regel nicht über genug persönliche Kundeninformationen und Daten, um eine ganzheitliche Beratung leisten zu können. Dieses Ergebnis überrascht angesichts mancher werblicher Aussagen von Banken. Grundsätzlich sieht das Honoraranlageberatungsgesetz die Möglichkeit vor, dass ein Finanzdienstleister sowohl provisions- als auch honorarbasierte Beratung anbietet. Beide Bereiche müssen dann aber personell und organisatorisch strikt voneinander getrennt sein. Dem Kunden muss klar sein, welche Art von Beratung er in Anspruch nimmt.
Honorarberatung ohne Banken
Honorarberatung ist allerdings nicht zwingend an institutionelle Finanzdienstleister gebunden. Das Gesetz hat als Leitbild eher den selbständigen Berater, der vollständig unabhängig von Banken, Versicherungen und Finanzvertrieben agiert. Hierfür schafft das Gesetz das Berufsbild des Honorarberaters, der bestimmten Regeln in der Beratung und einer besonderen Registrierungspflicht unterliegt. Die ausschließlich honorarbasierte Beratung soll gewährleisten, dass bei der Beratung der tatsächliche Kundenbedarf im Vordergrund steht und nicht das Provisionsinteresse. Eine große Ansammlung von Honorarberatern sind beispielsweise auf der Seite www.bundesweitefinanzberatung.de zu finden.
Zukunft der Honorarberatung?
Ob das Gesetz die Finanzberatung grundlegend verändert oder ob es bei der Dominanz der Provisionsorientierung bleibt, muss abgewartet werden. Erfahrungsgemäß brauchen solche Änderungen Zeit. Entscheidend wird sein, inwieweit die Kunden in der Honorarberatung einen geldwerten Zusatznutzen für sich erkennen.

