FDP scheitert mit Vorstoß zur Schuldenbremse vor Verfassungsgericht
Das Streben der FDP-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesregierung an ihrer Zustimmung zur geplanten Reform der Schuldenbremse im Bundesrat zu hindern, endete erfolglos. Das Landesverfassungsgericht wies den Antrag auf eine einstweilige Anordnung als 'offensichtlich unbegründet' zurück.
Bereits zuvor hatten FDP-Fraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen ähnliche Niederlagen vor ihren Landesverfassungsgerichten erlitten. Die Liberalen begründeten ihren Vorstoß damit, dass eine Zustimmung im Bundesrat die Mitwirkungsrechte der Landesparlamente bei Verfassungsänderungen untergrabe.
Die Richter betonten jedoch, dass die Entscheidung über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat allein der Landesregierung vorbehalten sei und diese nicht an Weisungen des Parlaments gebunden sei. Zwar könne das Landesparlament die Regierung im Nachgang politisch zur Rechenschaft ziehen, doch seien keine bindenden Anweisungen bzgl. der Abstimmungen erteilbar.
René Domke, Chef der FDP Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte die geplante Grundgesetzänderung scharf und bezeichnete sie als einen beispiellosen Angriff auf die Rechte der Länder, der die Schuldenbremse, den Föderalismus und die Gewaltenteilung gefährde.