Fachleute beim Verkehrsgerichtstag diskutieren über Unfallflucht und Punktehandel
Der alljährliche Verkehrsgerichtstag in Goslar ist gestern gestartet und versammelt auch in diesem Jahr erneut führende Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten. Der dreitägige Kongress gilt als eine der wichtigsten Veranstaltungen in Deutschland auf diesem Gebiet und endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Eines der Topthemen in diesem Jahr ist die Frage nach einer möglichen Reform der Strafen bei Unfallflucht sowie des sogenannten Punktehandels. Viele Verbände und Experten fordern eine Überarbeitung der aktuellen Regelungen zur Fahrerflucht. Es herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, wie genau eine solche Reform aussehen könnte. Derzeit kann Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Das Justizministerium plant derweil aktuell eine Änderung der Vorgehensweise bei der Meldung von Unfällen. Demnach sollen Unfallverursacher zukünftig nicht mehr an der Unfallstelle warten müssen, sondern den Vorfall später online melden können. Eine straffreie Zeitspanne, innerhalb derer ein Unfall gemeldet werden kann, wird von vielen Fachleuten und Verbänden begrüßt. Über Details wie die Art der Meldung und die Dauer des straffreien Zeitraums gibt es jedoch unterschiedliche Meinungen. Auch die Frage, ob Unfallflucht zukünftig nur als Ordnungswidrigkeit oder weiterhin als Straftat behandelt werden soll, sorgt für Diskussionen unter den Experten.
Ein weiteres Thema, das bei dem Verkehrsgerichtstag behandelt wird, ist der sogenannte Punktehandel. Verbände sind sich einig, dass dieser unterbunden werden muss. Bisher gibt es eine gesetzliche Lücke, die es in bestimmten Fällen ermöglicht, Punkte in Flensburg auf andere Personen zu übertragen. Einige Unternehmen aus dem EU-Ausland haben dies sogar zu einem Geschäftsmodell gemacht. Es herrscht Uneinigkeit darüber, ob ein neuer Straftatbestand oder die bestehenden Gesetze ausreichend sind, um den Punktehandel effektiv zu bekämpfen.
Ein ungewöhnliches Thema auf dem Kongress ist in diesem Jahr die Haftungsfrage bei sogenannten multimodalen Reisen, also Reisen, bei denen verschiedene Verkehrsmittel zum Einsatz kommen. Verbände fordern in diesem Zusammenhang Reformen im Haftungsrecht, insbesondere für den Fall von verpassten Anschlüssen. "Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen", erklärt Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Es bedürfe weiterführender Regelungen, die speziell auf multimodale Reisen abzielen.
Weitere Themen, die auf dem Verkehrsgerichtstag besprochen werden, sind der Umgang mit Vorschäden an Autos bei der Schadensregulierung nach einem Unfall sowie die mögliche Einziehung von Fahrzeugen bei Rauschfahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Bisher ist letzteres nur bei illegalen Autorennen möglich. Einige Experten halten es für sinnvoll, diese Maßnahme auch bei Rauschfahrten zu ermöglichen, während andere rechtliche Bedenken haben. (eulerpool-AFX)

