Ex-RAF-Terroristin Hogefeld kommt auf freien Fuß

Frankfurt/Main (dpa) - Die letzte inhaftierte Ex-RAF-Terroristin kommt auf freien Fuß. Birgit Hogefeld, wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wird nach 18 Jahren aus der Haft entlassen.

«Sie war die letzte Gefangene der RAF in Deutschland», sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Die 54-Jährige werde in den kommenden Wochen nach 18 Jahren Haft entlassen, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit. Ihre Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Hogefeld, die zu den Leitfiguren der dritten RAF-Generation zählte, ist bereits seit 2009 Freigängerin im offenen Vollzug. Nach der Freilassung von Christian Klar verbüßte sie als einzige ehemalige RAF-Terroristin eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zweimal war sie mit einem Gnadengesuch am früheren Bundespräsidenten Horst Köhler gescheitert.

Die gebürtige Wiesbadenerin war im Juni 1993 in Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet worden. Ihr Komplize und Lebensgefährte Wolfgang Grams hatte dort einen GSG-9-Beamten erschossen. Wegen der Ermordung eines US-Soldaten und des Bombenanschlags auf die Frankfurter US-Airbase mit zwei Toten 1985 wurde Hogefeld rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Auch eine Beteiligung am versuchten Mord auf den späteren Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer und dessen Fahrer sowie am Anschlag auf das Gefängnis in Weiterstadt wurden ihr zur Last gelegt. Diesen letzten Anklagepunkt hob der Bundesgerichtshof 1998 aber wegen fehlerhafter Beweiswürdigung wieder auf. Mit 28 Jahren war Hogefeld in den Untergrund gegangen, Ende 1996 hatte sie sich von den Gewalttaten der RAF distanziert.

Der 4. Strafsenat des OLG habe vor seinem Beschluss am vergangenen Mittwoch den Generalbundesanwalt angehört, alle Faktoren abgewogen und die Verurteilte persönlich angehört, heißt es in der Mitteilung des Gerichts vom Freitag. Der Generalbundesanwalt habe dem Antrag Hogefelds, den Rest ihrer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen, nicht widersprochen. Damit habe er der positiven Entwicklung der Verurteilten in der Justizvollzugsanstalt Rechnung getragen.

Die Entscheidung fuße auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der vom selben Senat 2008 festgesetzten Haftzeit von mindestens 18 Jahren. «Hierbei hat der Senat berücksichtigt, dass sich die Verurteilte in deutlicher Form von der RAF losgesagt und ihrerseits die persönliche Verantwortung für die von der damaligen RAF begangenen Straftaten übernommen hat.»

Die Mindestverbüßungszeit habe festgelegt werden müssen, weil bei der Verurteilung Hogefelds die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war, wie OLG-Sprecher Ingo Nöhre erläuterte. Sonst könne eine lebenslange Freiheitsstrafe auch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Gefängnisleitung habe das Verhalten Hogefelds als «beanstandungsfrei» bezeichnet, heißt es in der OLG-Mitteilung. Die 54-Jährige hatte im Vollzug vor vier Jahren ein Studium an der Fernuniversität Hagen erfolgreich abgeschlossen und mit ihrer Doktorarbeit begonnen.

Hogefelds Freund und Lebensgefährte Grams hatte sich nach der Verhaftung 1993 in Bad Kleinen und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Leben genommen. 2001 war der Verdacht aufgekommen, dass er an der Ermordung des Treuhandchefs Detlev Karsten Rohwedder zehn Jahre zuvor beteiligt gewesen war. Auch Hogefeld war ins Visier der Ermittler geraten.

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OLG-Pressemitteilung
Terrorismus / RAF
10.06.2011 · 17:54 Uhr
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