Europäisches Parlament zieht vor den EuGH: Rechtsstreit um Milliardenkredit für Rüstungsgüter
Das Europäische Parlament hat beschlossen, eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Mitgliedstaaten der EU einzureichen. Hintergrund ist die Entscheidung der Mitgliedstaaten, ein Programm zur Finanzierung von Rüstungsgütern über ein Kreditsystem in Höhe von 150 Milliarden Euro aufzulegen, ohne das Parlament in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Der zuständige Rechtsausschuss des Parlaments, unter der Leitung des SPD-Europaabgeordneten René Repasi, hat dies einstimmig beschlossen. Der finanzielle Rahmen basiert auf Artikel 122 des EU-Vertrags, der üblicherweise Notfallsituationen vorbehalten ist und keine Beteiligung des Parlaments erfordert.
Die Gelder sollen den Mitgliedsstaaten helfen, ihre militärischen Kapazitäten durch den Erwerb von zusätzlichen Verteidigungssystemen und Munition zu erweitern. Die EU-Kommission hatte im März dieses Jahres den Vorschlag für das Finanzierungsinstrument eingebracht.
René Repasi äußerte, dass sowohl der Rechtsausschuss als auch der juristische Dienst des Europäischen Parlaments die Verwendung von Artikel 122 strikt ablehnen. Die Kommission konnte laut Repasi nicht plausibel erklären, warum sie sich gegen eine andere rechtliche Grundlage entschieden hat, die die Einbindung des Parlaments einschließt.
Der Gang zum EuGH ist daher, so Repasi, ein notwendiger Schritt, um die Mitspracherechte des Parlaments zu wahren. Das Projekt, bekannt als Safe (Security Action for Europe), zielt darauf ab, durch militärische Aufrüstung Europa vor möglichen Angriffen Russlands zu schützen, das spätestens 2030 die militärischen Kapazitäten für einen weiteren Krieg erreichen könnte, wie Geheimdienste schätzen.
Sollte der EuGH die Nichtigkeitsklage des Parlaments annehmen, so müsste das gesamte Finanzierungsprogramm neu verhandelt werden, wahrscheinlich mit einer stärkeren Einbindung des Europäischen Parlaments.