Europäischer Rechnungshof kritisiert EU-Agrarförderreform: Planungsunsicherheit für Landwirte?

Die geplante Reform der EU-Agrarförderung hat Kritik vom Europäischen Rechnungshof hervorgerufen. Die Prüfer sind besorgt über potenzielle Planungsunsicherheiten für Landwirte, Verzögerungen bei der Auszahlung der Fördergelder und die Gefahr größerer Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten. Diese Umstrukturierung könnte den fairen Wettbewerb und das Funktionieren des Binnenmarkts erschweren.
Laut der Europäischen Kommission sollen ab 2028 die Finanzierungsstrukturen für Landwirte grundlegend verändert werden. Ein einheitlicher Fonds soll die bisherigen zahlreichen Fördertöpfe im EU-Haushalt für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Strukturförderung ersetzen. Dies würde den Landwirten weniger fest zugesagte Mittel bieten.
Der Rechnungshof bemängelt die komplexere rechtliche Struktur des Vorschlags sowie die komplizierte Planung. EU-Länder und Landwirte würden dadurch einer größeren Unsicherheit entgegensehen. Zudem könnte die Verfügbarkeit der GAP-Mittel erst nach Annahme der jeweiligen Nationalen Reform- und Investitionspläne klar sein. Dies erschwert es, die Auszahlungshöhen mit vergangenen Zeiträumen zu vergleichen.
Obwohl die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Mittelverwendung erhalten, wird eine effektive Wahrnehmung einer gestärkten Führungsrolle durch die Kommission gefordert, um die Gemeinsame Agrarpolitik weiterhin durchzuführen. Die Nachverfolgbarkeit der Mittelverwendung bleibt ein kritischer Punkt für die Prüfer.
Die EU-Kommission plant, den Bauern für die Jahre 2028 bis 2034 rund 300 Milliarden Euro zuzusichern. Daneben sollen mindestens zehn Prozent der Nationalen Reform- und Investitionspläne - nahezu 50 Milliarden Euro - in den ländlichen Raum fließen. Im Zuge des Mercosur-Abkommenskritischen Dialogs hat Ursula von der Leyen zudem vorgeschlagen, dass 45 Milliarden Euro des Budgets früher verfügbar werden als zuvor vorgesehen.
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten müssen noch über den Haushaltsvorschlag beraten, und haben den Europäischen Rechnungshof um seine Einschätzung gebeten, die kürzlich vorgelegt wurde. Diese Einschätzung enthält keine Empfehlungen und hat keine juristischen Konsequenzen.

