Europäischer Gerichtshof urteilt über Sicherungsverwahrung
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute ein weiteres Mal über zwei Fälle der umstrittenen Sicherungsverwahrung in Deutschland. Beide Männer sind wegen Raubes und Mordversuches mehrfach vorbestraft. Einer ist 78 Jahre alt, er ist der Meinung, dass die Sicherungsverwahrung wegen seines hohen Alters nicht erforderlich gewesen sei. Ein 59-Jähriger hat gegen eine rückwirkende Sicherungsverwahrung geklagt. Die wurde bereits als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt.