Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Flugpassagieren

Luxemburg (dts) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Urteil die Rechte von Passagieren gegenüber ihrer Fluglinie gestärkt. Fluggäste, deren Flugzeug Verspätung hat, sollen künftig die gleichen Entschädigungsansprüche wie Reisende haben, deren Flüge annulliert wurden. Passagieren, deren Flüge mindestens drei Stunden verspätet sind, soll ein Leistungsausgleich von 250, 400 oder 600 Euro, je nach Entfernung, zustehen. Die Fluggesellschaften müssen allerdings nicht zahlen, wenn die Verspätung die Folge von "außergewöhnlichen Umständen" ist. Bisher haben die Fluggäste lediglich bei "Annullierung" und "Nichtbeförderung" eine Entschädigung erhalten. Laut der Entscheidung des EuGH befänden sich Passagiere von verspäteten Flügen jedoch in einer vergleichbaren Lage und hätten so auch die gleichen Ansprüche auf einen Leistungsausgleich.
Luxemburg / EU / Urteil / Flugverkehr
19.11.2009 · 22:35 Uhr
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